Wer ein Auto kauft, muss nicht selten selbst ein Überführungskennzeichen beantragen. Wie Sie das machen, erfahren Sie hier!
Nach dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Pkws ist es nicht immer möglich, diesen sofort bei der zuständigen Zulassungsstelle auf den eigenen Namen anzumelden. Mit einem Überführungskennzeichen kann das Auto aber versichert nach Hause geholt werden. Diese nur kurzzeitig gültigen Kennzeichen gelten auch im Ausland. Wer seinen Wagen ins Ausland verkaufen möchte, benötigt jedoch ein spezielles Überführungskennzeichen, das auch als Ausfuhrkennzeichen bezeichnet wird.
Am einfachsten ist es, wenn der Autohändler beim Verkauf die Beantragung des Überführungskennzeichens übernimmt. Vor allem private Autoverkäufer bieten diesen Service aber nicht an, sodass man selbst aktiv werden muss.
Kurzzeitkennzeichen beantragen Sie entweder bei der Zulassungsstelle am Wohnort oder am Verkaufsort des Fahrzeugs. Nach der erfolgreichen Beantragung sind Kurzzeitkennzeichen nur fünf Tage lang gültig. Holen Sie das neu gekaufte Fahrzeug also baldmöglichst ab.
Wie für jedes andere Kennzeichen wird auch zum Beantragen der Überführungskennzeichen eine Bestätigung der Versicherung benötigt. Darin ist die elektronische Zuordnung enthalten, also die eVB-Nummer. Das steht kurz für elektronische Versicherungsbestätigung und dient der eindeutigen Identifikation des zu überführenden Fahrzeugs. Überführungskennzeichen dürfen nur an einem einzigen Auto verwendet werden, für jedes Kfz wird also eine gesonderte Beantragung von Überführungskennzeichen nötig.
Zudem ist es wichtig, sich gegenüber der Zulassungsstelle ausweisen zu können. Neben dem Personalausweis gibt es in Deutschland dafür auch die Möglichkeit, einen Reisepass zu verwenden. Wer noch nicht lange in Deutschland wohnt, oder aber unlängst seinen Wohnort gewechselt hat, kann alternativ eine gültige Meldebescheinigung mitbringen. Wer im Auftrag einer anderen Person handelt, benötigt deren unterzeichnete Vollmacht. So ist es dann auch einem Autohändler am fremden Standort möglich, die Überführungskennzeichen in Ihrem Namen zu beantragen.
Damit die beantragten Überführungskennzeichen gedruckt werden können, muss nicht nur die beantragende Person, sondern auch das Fahrzeug selbst genau identifiziert werden. Hierfür benötigt die Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung 1 oder 2, einer der beiden Teile reicht aus. Früher waren Teil 1 und Teil 2 der Zulassungsbescheinigung als Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bekannt, im Jahr 2005 erfolgte eine Neubenennung dieser für Fahrzeughalter wichtigen Unterlagen.
Weiterhin ist es wichtig, dass der neue oder gebrauchte Pkw über eine aktuelle Hauptuntersuchung verfügt. Beim Gebrauchtwagenkauf sollte grundsätzlich darauf geachtet werden, dass die HU aktuell gemacht wurde. Wer Überführungskennzeichen für einen Dienstwagen beantragen möchte, muss zusätzlich noch entsprechende Unterlagen mitbringen zur Zulassungsstelle wie einen Auszug aus dem Handelsregister oder den Nachweis der Finanzbehörden über die Gewerbeanmeldung.
Für eine Überführung innerhalb Deutschlands werden von der Zulassungsstelle Bearbeitungsgebühren in Höhe von etwa 10 bis 13 Euro erhoben (Stand 09/2022). Internationale Zulassungsscheine können unter Umständen etwas teurer sein. Um die roten Nummernschilder drucken zu lassen, werden noch weitere Kosten von circa 20 Euro fällig. In der Regel gibt es direkt im Gebäude der Zulassungsstelle mehrere Anbieter, bei denen man die Überführungskennzeichen nach der erfolgreichen Beantragung sofort mitnehmen kann. Hinzu kommen noch Kosten für die Versicherung, die einmalig für den kurzen Zeitraum zwischen 30 und 100 Euro liegen. Bei nachfolgender Anmeldung des Fahrzeugs werden die Versicherungsgebühren dann im laufenden Vertrag meist verrechnet.
Nach dem Ablauf der Gültigkeit müssen die Überführungskennzeichen nicht zurück zur Zulassungsstelle gebracht werden. Heben Sie sich diese als Erinnerung an den Autokauf auf oder entsorgen Sie diese. Über die Gelbe Tonne dürfen abgelaufene Nummernschilder nicht ausrangiert werden, können dafür aber über Altmetallhändler in den Wertstoffkreislauf zurückgegeben werden. Alternativ können Sie die nicht mehr benötigten Kurzzeitkennzeichen zurück zur Zulassungsstelle bringen und dort abgeben, eine Frist zur Rückgabe gibt es aber nicht.