Close Menu
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Trending
ADAC warnt vor Betrugsmasche: So schützen Sie sich

ADAC warnt vor Betrugsmasche: So schützen Sie sich

März 26, 2026
Das Bohemian macht Trinken zur Kunst

Das Bohemian macht Trinken zur Kunst

März 26, 2026
Politikerin muss Mandat abgeben – weil sie keine Wohnung findet

Politikerin muss Mandat abgeben – weil sie keine Wohnung findet

März 26, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
Facebook X (Twitter) Instagram
Zeit Heute
Abonnieren
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Home » Über Nacht im Flieger – Gibt es dafür Entschädigung?
Leben

Über Nacht im Flieger – Gibt es dafür Entschädigung?

By zeit-heute.deFebruar 23, 20263 Mins Read
Über Nacht im Flieger – Gibt es dafür Entschädigung?
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

Vorfälle in München

Über Nacht im Flieger: Gibt es dafür Entschädigung?

Aktualisiert am 23.02.2026 – 13:43 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Flughafen in München: Lufthansa-Flugzeuge stehen bei Dunkelheit in Parkposition (Archivbild).

Wegen Schneefalls kann das Flugzeug nicht abheben. Das ist ärgerlich genug. Doch dann müssen die Passagiere auch noch stundenlang in der Maschine ausharren. Wie ein Anwalt auf diese Situation blickt.

Nach Einschätzung des Reiserechtlers Paul Degott sind die Chancen darauf gering. Die zugrunde liegenden Flugabsagen wegen starken Schneefalls Ende vergangener Woche dürften als außergewöhnliche Umstände zählen – sie lagen nicht im Einflussbereich der Airline. Ausgleichsansprüche von 250 bis 600 Euro pro Passagier gibt es damit nicht. Diese sehen die EU-Regeln sonst bei solchen kurzfristigen Flugabsagen vor.

Auch mit Blick auf die belastende Nacht im Flugzeug auf dem Vorfeld des Flughafens sieht Degott in diesem Fall wenig Chancen auf Entschädigung.

Zwar ist eine Airline im Fall von Verspätungen und kurzfristigen Flugabsagen grundsätzlich zu Betreuungsmaßnahmen verpflichtet und muss auch Hotelzimmer zahlen, wenn man am Flughafen strandet. Aber: In dem Fall trifft die Fluggesellschaft wohl keine Schuld, dass das nicht geleistet werden konnte.

Nach Angaben des Münchner Flughafens konnten die Reisenden wegen fehlender Busse und Parkmöglichkeiten am Terminal nicht mehr dorthin zurückkehren, nachdem die startbereiten Flüge in der Nacht doch keine Starterlaubnis mehr bekamen – die Passagiere mussten in den Flugzeugen ausharren. Die Fluggesellschaft sei dann nicht in Haftung zu bringen, weil sie für die Einrichtung des Flughafens nicht verantwortlich sei, so Degott.

Betroffen waren nach Angaben der Lufthansa neben drei Lufthansa-Flügen auch zwei Air-Dolomiti-Flüge. Erst am frühen Morgen fuhren nach Angaben des Lufthansa-Sprechers wieder Busse, die die Passagiere abholten.

Feyza Türkön vom Fluggastrechteportal Flightright sieht indes eine Mitverantwortung der Airline: „Winterliche Temperaturen und Schneefälle kommen nicht überraschend, sie sind in dieser Jahreszeit absehbar und müssen in der Einsatz- und Ressourcenplanung berücksichtigt werden.“ Gerade an einem zentralen Lufthansa-Drehkreuz wie München, wo die Airline maßgeblich in die Abläufe am Boden eingebunden sei, müsse gewährleistet sein, „dass Bodenabfertigung und Logistik auch bei Kälte zuverlässig funktionieren und Passagiere nicht über Nacht im Flugzeug festsitzen“.

Das Beispiel in München ist extrem. Dass man nach dem Boarding lange Zeit noch im Flieger sitzt, ohne dass die Maschine abhebt, ist aber keine Seltenheit. Ab wann eine stundenlange Warterei zu viel ist, lässt sich allerdings nicht pauschal sagen. Laut Rechtsanwalt Degott gibt es keine generelle Rechtsprechung dazu, wie viel Wartezeit im Flieger eigentlich hinnehmbar ist oder nicht. „Dies kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall und auch auf die Frage an, warum diese Wartezeit erforderlich gewesen ist“, so der Fachmann.

Immerhin: Wenn der Flug dann noch stattfindet, summiert sich die Wartezeit im Flieger in die Ankunftsverspätungszeit. Und beträgt die Verspätung am Zielflughafen mehr als drei Stunden, können Passagieren Entschädigungszahlungen im Rahmen der EU-Fluggastrechteverordnung zustehen. Sofern keine außergewöhnlichen Umstände vovorliegen, wie wahrscheinlich im Fall in München.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Weiter Lesen

So komfortabel wird Schlafen in der Economy

So komfortabel wird Schlafen in der Economy

Streik am Flughafen Mallorca: Bodenpersonal streikt ab Freitag

Streik am Flughafen Mallorca: Bodenpersonal streikt ab Freitag

„Nachtigall, ick hör dir trapsen“ – Das bedeutet die Redewendung

„Nachtigall, ick hör dir trapsen“ – Das bedeutet die Redewendung

Hohe Nachfrage nach Flügen – Airlines reagieren

Hohe Nachfrage nach Flügen – Airlines reagieren

Durchreisende können bald zur Kasse gebeten werden

Durchreisende können bald zur Kasse gebeten werden

Weniger Fett – gleicher Geschmack

Weniger Fett – gleicher Geschmack

Vierbeiner leben länger mit Menschen zusammen als bisher angenommen

Vierbeiner leben länger mit Menschen zusammen als bisher angenommen

Tiefkühlkräuter von Aldi mit Bakterien belastet

Tiefkühlkräuter von Aldi mit Bakterien belastet

Streik am Flughafen Mallorca: Bodenpersonal streikt ab Freitag

Flughafen-Streik über Ostern – Mallorca und Kanaren betroffen

Redakteurfavoriten
Das Bohemian macht Trinken zur Kunst

Das Bohemian macht Trinken zur Kunst

März 26, 2026
Politikerin muss Mandat abgeben – weil sie keine Wohnung findet

Politikerin muss Mandat abgeben – weil sie keine Wohnung findet

März 26, 2026
Türkei gegen Rumänien: Hier sehen Sie das Playoff-Duell live

Türkei gegen Rumänien: Hier sehen Sie das Playoff-Duell live

März 26, 2026
Vermögen von „Bond“-Girl wieder aufgetaucht

Vermögen von „Bond“-Girl wieder aufgetaucht

März 26, 2026
Neueste
Bis zu 50 Zentimeter Neuschnee – DWD warnt

Bis zu 50 Zentimeter Neuschnee – DWD warnt

März 26, 2026
So komfortabel wird Schlafen in der Economy

So komfortabel wird Schlafen in der Economy

März 26, 2026
So erkennen Sie die perfide Masche

So erkennen Sie die perfide Masche

März 26, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Zeit Heute. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Bedingungen
  • Kontakt
  • Werben

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.