
Bei einigen Reisen wird das Trinkgeld im Voraus berechnet und dem Gast bei seiner Abrechnung dann in Rechnung gestellt. Hierauf muss der Veranstalter in den AGB hinweisen. Zudem muss laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine gesonderte Zustimmung erfolgen. Die Empfehlung bezieht sich dabei auf eine Kreuzfahrt-Reise. Bei dieser hatte der Reiseveranstalter automatisch 10 Euro pro Person pro Nacht in Rechnung gestellt. Genaueres erfahren Sie in diesem Artikel.
Prüfen Sie daher am besten vor der Anreise, wie die Situation bei Ihrem All-inclusive-Urlaub ist beziehungsweise was genau in dem Vertrag zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter steht.
Der Veranstalter Beaches Resorts merkt an, dass einige Mitarbeiter kein Trinkgeld annehmen dürfen. Erkundigen Sie sich daher am besten direkt beim Concierge, ob Sie dem Zimmermädchen, dem Pagen oder dem Kellner Geld geben dürfen oder die Gabe lediglich den Selbstständigen – meistens sind das der Massagetherapeut oder der Reiseleiter – vorenthalten sind.
Und auch in einigen Ländern gilt Trinkgeld als unhöflich. Beispielsweise in vielen asiatischen Ländern wie Japan oder China.










