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Home » Trinkgeld auf Kreuzfahrt-Schiff: Automatisches Abbuchen ist unzulässig
Leben

Trinkgeld auf Kreuzfahrt-Schiff: Automatisches Abbuchen ist unzulässig

Von zeit-heute.deJanuar 28, 20263 Min Gelesen
Trinkgeld auf Kreuzfahrt-Schiff: Automatisches Abbuchen ist unzulässig
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Trinkgeld auf Kreuzfahrt-Schiff: Automatisches Abbuchen ist unzulässig

Das sind Ihre Rechte

Darf Trinkgeld auf Kreuzfahrten automatisch kassiert werden?

Von dpa-tmn, t-online, jb, msc

Aktualisiert am 28.01.2026 – 16:45 UhrLesedauer: 2 Min.

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Geld: Trinkgeld ist die freiwillige Leistung eines Gastes. Auch auf Kreuzfahrten müssen Reisende daher selbst entscheiden können, ob sie es bezahlen oder nicht. (Quelle: Jens Kalaene/dpa-tmn)

Auf vielen Kreuzfahrten werden Zwangstrinkgelder unaufgefordert abgebucht. Das führt zu viel Unmut bei Passagieren und dem Verbraucherschutz. Ist das überhaupt erlaubt?

Nicht auf jedem Ozeanriesen können Reisende selbst entscheiden, ob sie ein Trinkgeld zahlen oder nicht. Einige Reiseanbieter erheben eine pauschale Gebühr, die dann automatisch von dem Bordkonto des Passagiers ohne dessen ausdrückliche Erlaubnis abgebucht wird.

Das automatische Abbuchen ist laut einem Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz (Az.: 2 U 1260/17) unzulässig. Auch ein Hinweis, dass die Zahlung vom Gast nach Bedarf gekürzt, erhöht oder gestrichen werden kann, reichte den Richtern des Oberlandesgerichts nicht aus.

Bereits im Dezember 2017 hatte das Landgericht Koblenz (Az.: 15 O 36/17) in dem gleichen Fall zu Gunsten des Klägers und gegen den Reiseveranstalter entschieden. Derartige Zusatzentgelte zum Reisepreis dürften nur mit ausdrücklicher und gesonderter Zustimmung des Urlaubers kassiert werden, erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Im verhandelten Fall hatte der Reiseanbieter automatisch zehn Euro pro Person und Nacht als „Trinkgeldempfehlung“ vom Bordkonto der Reisenden abgebucht. Das Unternehmen verwies auf eine entsprechende Regelung in den Geschäftsbedingungen. Im Reiseprospekt wurde darauf hingewiesen, dass die Zahlung an der Rezeption gekürzt, gestrichen oder erhöht werden könne. Dagegen klagten die Verbraucherschützer – mit Erfolg. Nach Auffassung des Richters verstieß das Unternehmen gegen das Gebot der Ausdrücklichkeit. Diese besagt, dass die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers nötig ist.

Die Verbraucherschützer loben die Entscheidung der Richter. Es müsse dem Passagier überlassen bleiben, ob und in welcher Höhe er ein Trinkgeld zahlen wolle. Die Sitte, Beiträge ohne vorherige Erlaubnis einzubehalten, sei nun laut vzbv rechtswidrig. „In der Kreuzfahrtbranche ist es gängige Praxis, die Endpreise durch versteckte Trinkgelder zu erhöhen. Dem wurde endlich eine Grenze gesetzt.“ Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Häufig zählt das Trinkgeld für die Schiffsmitarbeiter zum monatlichen Einkommen. Viele Reedereien geben daher in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine ungefähre Trinkgeldempfehlung pro Gast pro Tag an. Sie gehen daher davon aus, dass Ihre Mitarbeiter mehr als den im Vertrag festgehaltenen Lohn erhalten. Die Angestellten sind daher teilweise auf die Zusatzeinnahmen angewiesen.

Die Empfehlungen der meisten Reedereien liegen dabei – abhängig von der Kabinenkategorie – zwischen acht und 15 Euro pro Gast und Tag. Anstatt diese Beträge einzeln zu zahlen, bieten einige Redereeien auch eine Servicegebühr auf alle Getränke- und Essensrechnungen an. Diese liegt zwischen sieben und 20 Prozent. Der Gast muss der Erhebung der Gebühr jedoch ausdrücklich zustimmen.

Kreuzfahrten sind teuer. So gibt laut einer Statistik von Cruise Market Watch ein Passagier während einer 8-tägigen Kreuzfahrt etwa $ 212,80 (181,60 Euro) aus. Darin enthalten sind neben den Ticketkosten ($161,26, 137,15 EUR) auch Ausgaben an Board wie beispielsweise für das Casino, die Bar, für Landesausflüge, aber auch das freiwillig gegebene Trinkgeld.

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