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Home » Todesfahrer von Mannheim: Gericht fällt Urteil
Panorama

Todesfahrer von Mannheim: Gericht fällt Urteil

Von zeit-heute.deDezember 19, 20252 Min Gelesen
Todesfahrer von Mannheim: Gericht fällt Urteil
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Todesfahrer von Mannheim: Gericht fällt Urteil

Gezielt Passanten getötet

Amokfahrer von Mannheim: Gericht fällt Urteil


Aktualisiert am 18.12.2025 – 12:08 UhrLesedauer: 3 Min.

Vergrößern des Bildes

Alexander S. auf einem von ihm bei Facebook veröffentlichten Foto: Im Hintergrund liegt ein Kissen, auf dem „Odin statt Jesus“ zu lesen sein soll. (Quelle: Screenshot)

Alexander S. raste am Rosenmontag durch die Mannheimer Innenstadt, tötete zwei Menschen und verletzte viele weitere. Jetzt ist das Urteil gegen ihn gefallen.

Lebenslange Haft mit anschließender Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: So lautet das Urteil gegen Alexander S., den Todesfahrer von Mannheim. Die Strafe entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger. Die Verteidigung hatte keinen Antrag zur Strafhöhe gestellt.

Der 40 Jahre alte Landschaftsgärtner war am Rosenmontag, 3. März 2025, mit seinem Auto durch die Mannheimer Innenstadt gerast, hatte in der Fußgängerzone auf etwa 80 km/h beschleunigt und der Anklage zufolge gezielt Passanten ins Visier genommen. Zwei Menschen starben noch an Ort und Stelle: eine 83 Jahre alte Frau und ein 54 Jahre alter Mann. 14 weitere Menschen erlitten zum Teil schwere Verletzungen. An jenem Tag fand in Mannheims Haupteinkaufsstraße ein Fastnachtsmarkt mit zahlreichen Imbissbuden und Fahrgeschäften statt.

Anschließend floh S. in seinem Auto vom Tatort. Ein Taxifahrer verfolgte ihn und blockierte das Auto von S., nachdem dieser versucht hatte, zu wenden. Daraufhin schoss der Täter mit einer Schreckschusspistole zunächst in Richtung des Taxifahrers, anschließend floh er zu Fuß weiter und schoss sich im Zuge seiner Festnahme mit der Waffe selbst in den Mund.

Video | Überwachungskamera zeigt Todesfahrt von Mannheim

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Quelle: t-online

Alexander S. hatte Kontakte ins rechtsextreme Milieu

Für Spekulationen hatte das Motiv von S. gesorgt: Schon kurz nach der Tat gab es Anhaltspunkte für eine rechtsextreme Gesinnung des Beschuldigten. Dem SWR zufolge fanden Ermittler Hinweise darauf, dass sich Alexander S. für Musik aus der Zeit des Nationalsozialismus interessierte. Zudem war er wegen des Verwendens einer NS-Parole vorbestraft, S. hatte bei Facebook ein Foto von Adolf Hitler mit den Worten „Sieg Heil from Germany“ kommentiert.

Die antifaschistische Rechercheplattform „Exif“ hat darüber hinaus Fotos von S. veröffentlicht, die ihn 2018 auf einer unter anderem von der NPD organisierten Demonstration in Berlin zeigen. Im selben Jahr soll S. außerdem auf der Mitgliederliste einer Neonazi-Splittergruppe aufgetaucht sein. Einer der Leiter der Gruppe mit dem Namen „Ring Bund“ habe S. mit der Nummer 000415 in einer Datei geführt, berichtete „Exif“. Dazu notierte der Neonazi-Kader diverse Fähigkeiten von S.: „gelernter Landschaftsgärtner, Boxer, Bolzenschusserlaubnis für Schlachtvieh, Englisch“. S. soll Zugriff auf die Kommunikationsstruktur der Gruppierung gehabt haben.

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