• Berliner Testament: Das sind die Vor- und Nachteile

Es ist wichtig, auch Ort und Datum anzuführen. Das gilt vor allem dann, wenn mehrere Testamente auftauchen sollten. Ein jüngeres hebt ein älteres Testament nämlich auf. Fehlen die Angaben, macht das den letzten Willen zwar nicht unwirksam, die Gültigkeit könnte aber in Zweifel gezogen werden.

Wie drücke ich mich im Testament richtig aus?

Grundsätzlich sollten die Formulierungen klar und deutlich sein. Denn im Erbrecht lauern zahlreiche Fallstricke. Nicht selten weisen Testamente Fehler auf oder sind missverständlich geschrieben.

  • Beispiel I: Statt einfach nur „meine Tochter“ zu schreiben, sollten Sie Ihre Tochter klar mit Namen benennen.
  • Beispiel II: Unklar ist auch ein Satz wie „Es soll derjenige Alleinerbe sein, der mich pflegt und begleitet“. Beauftragt ein Angehöriger einen Pflegedienst, könnten theoretisch auch die Pflegekräfte gemeint sein. Schreiben Sie deshalb konkrete Namen oder „mein Ehemann“, „mein einziger Sohn“.

Ziehen Sie im Zweifel einen Experten wie einen Notar oder einen Fachanwalt für Erbrecht hinzu. Was die Erbfolge an sich angeht, haben Sie im Prinzip freie Hand. Sie können sogar Angehörige ohne Angabe von Gründen enterben.

Allerdings haben nächste Angehörige wie Ehegatten und Kinder Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. In manchen Fällen können Sie Angehörige auch komplett enterben – etwa wenn sie ein Verbrechen gegen Sie begangen haben.

Wenn Sie glauben, es braucht etwas Hilfe, um Ihren Letzten Willen durchzusetzen, können Sie im Testament einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Dieser verwaltet und verteilt das Erbe. Das soll Streit zwischen den Erben verhindern. Lesen Sie hier, wann ein Testamentsvollstrecker sinnvoll ist.

Muster für ein Testament

Wenn Sie ein einfaches Testament aufsetzen wollen, dann können Sie sich an dieser Vorlage orientieren.

Testament
Ich, Vorname Nachname, geboren am XY, wohnhaft in XY, bestimme…
Ort, Datum Unterschrift

Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Notar, um sicherzugehen, dass Sie alle Formalien einhalten.

Sind nachträgliche Änderungen möglich?

Ja, das geht. Sie können ein Testament nachträglich ändern oder widerrufen, solange Sie testierfähig sind, also im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte. Änderungen sind möglich, indem Sie das Testament ergänzen.

Achten Sie darauf, dass Sie diese Änderungen ebenfalls handschriftlich verfassen, mit Ort und Datum versehen sowie mit Vor- und Nachnamen unterzeichnen. Es ist ratsam, die Änderungen in Form eines Zusatzes zu machen – und nichts aus dem bestehenden Text zu streichen oder Korrekturen am Rand vorzunehmen.

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