
Personalmangel in Bayern
Erschreckende Zahlen: Studie zeigt Unterbesetzung in Kitas
28.01.2026 – 07:54 UhrLesedauer: 1 Min.
Die Bertelsmann-Stiftung hat die alarmierende Zahlen zur Personalsituation in bayerischen Kindertagesstätten veröffentlicht. Nur jede achte Einrichtung erfüllt die Standards.
Eine bundesweite Studie der Bertelsmann-Stiftung hat ergeben, dass in Bayern nur rund zwölf Prozent aller Kitas die empfohlene Personalquote erfüllen. Jede zehnte bayerische Kita wird mit weniger als 60 Prozent des empfohlenen Personals betrieben.
In knapp der Hälfte der bayerischen Einrichtungen arbeiten nur zwischen 60 und 80 Prozent des wissenschaftlich empfohlenen Personals. Weitere 29 Prozent der Kitas haben mindestens vier Fünftel des empfohlenen Personals zur Verfügung. Sie erreichen jedoch nicht die volle Quote.
Das Studienteam der Bertelsmann-Stiftung betont: „Ausreichende Personalkapazitäten sind unabdingbar, wenn es um die notwendigen zeitlichen Ressourcen für die individuelle Bildungs- und Entwicklungsförderung des einzelnen Kindes geht.“
Die Fachleute haben für ihre Untersuchung erstmals nicht nur die reine Anzahl der Erzieherinnen und Erzieher mit der Zahl der betreuten Kinder ins Verhältnis gesetzt. Sie berücksichtigten auch die effektiv für pädagogische Aufgaben verfügbare Arbeitszeit.
In Bayern steigen die Personalressourcen mit zunehmendem Anteil von Kindern mit nichtdeutscher Familiensprache. Allerdings betreuen gut 60 Prozent aller Kitas im Freistaat keine Kinder mit Behinderung. Bildungsdirektorin Anette Stein von der Bertelsmann-Stiftung erklärt: „Chancengerechtigkeit kann es nur geben, wenn es gelingt, auf alle Kinder entsprechend ihrer Bedarfe einzugehen.“
Das bayerische Sozialministerium kritisiert die Methodik der Studie als verzerrend. In Bayern arbeiten verhältnismäßig viele Kinderpflegekräfte. Diese werden in der verwendeten Statistik nicht als Fachkräfte gezählt. Für die Studie hat die Bertelsmann-Stiftung die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik und die Personalschlüsselempfehlung mit Stichtag 1. März 2024 ins Verhältnis gesetzt.











