
Schokolade vs. Haferriegel
Streit ums Quadrat: Ritter Sport unterliegt vor Gericht
Aktualisiert am 14.01.2026 – 08:50 UhrLesedauer: 3 Min.
Quadratisch, praktisch – zu ähnlich? Ritter Sport sieht durch einen Riegel seine Marke verletzt und klagt. Vor Gericht kassieren die Schwaben eine Schlappe. Der Streit dürfte aber nicht beendet sein.
Sie sind quadratisch, schmecken nach Haselnuss oder Kokos und haben beim Schokoladenhersteller Ritter Sport für großen Unmut gesorgt: Die Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ der Firma Wacker. So sehr, dass die Schwaben ihre Markenrechte verletzt sahen – und gegen Wacker klagten. Nun haben sie am Stuttgarter Landgericht eine Niederlage erlitten: „Wir haben die Klage abgewiesen, weil wir keine Markenverletzungen gesehen haben“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer.
In dem Verfahren ging es im Wesentlichen um zwei Fragen: Besteht für Kunden die Gefahr, die beiden Produkte zu verwechseln? Und haben die Mannheimer den Ruf von Ritter Sport gezielt ausgenutzt, um davon zu profitieren? Beides ist aus Sicht der Kammer nicht der Fall. Zwischen dem Energiespender Haferriegel und der Süßigkeit Tafelschokolade könnten Verbraucher unterscheiden, sagte Kochendörfer. Zwischen den Verpackungen bestehe zwar Ähnlichkeit – die sei aber nicht so groß, dass man von einer Verwechslungsgefahr ausgehen könne.
Wacker will nach eigenen Angaben möglichst Lebensmittel ohne künstliche Zusatzstoffe herstellen und hat mehr als 120 Produkte im Angebot – von Fertigsuppen bis Fruchtriegel. Im November 2024 kamen die quadratischen Riegel auf den Markt. Die Verpackung ist Matteo Wacker zufolge von der Mannheimer Innenstadt inspiriert, die in Quadraten angeordnet ist. „Wir fanden die Idee einfach cool, zu sagen, es gibt ein Mannheimer Quadrat – also dieses Quadrat in der Innenstadt – zum Snacken“, erklärte der Gründer vor Prozessauftakt im November.
Die Verpackung des Riegels erinnert allerdings an die der quadratischen Ritter-Sport-Tafel – obwohl sie kleiner als die klassische 100-Gramm-Version ist und die Seitenlaschen länger. Vor einem Jahr erhielt das Familienunternehmen aus Mannheim dann erstmals Post vom Schokoladenhersteller.
Eine Unterlassungsklage folgte im Sommer. Der Riegel verletzt nach Ansicht von Ritter Sport die seit 1996 für den Hersteller markenrechtlich geschützte Verpackung. Die Form sei eine der bekanntesten Marken Deutschlands und zentrales Wiedererkennungsmerkmal, hieß es. Die Schwaben argumentierten unter anderem, dass es sich bei Schokolade und Müsliriegeln um ähnliche Waren handle, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass gegessen würden. Daher befürchte Ritter Sport eine Markenkollision.










