
Strafzettel fürs Parken
Das kostet Sie Falschparken
Aktualisiert am 19.01.2026 – 16:13 UhrLesedauer: 3 Min.
Falsch geparkt, Strafzettel kassiert: Sie überweisen das Verwarngeld, und die Sache ist vom Tisch. Aber wie teuer wird das Ganze?
Wer falsch parkt oder ohne einen gültigen Parkschein, muss mit einem Strafzettel rechnen. Die Kosten richten sich nach dem Verstoß. Aber nicht immer ist das Ordnungsamt im Recht. Gegen das Verwarngeld können Sie zwar keinen Einspruch einlegen – dafür aber gegen einen Bußgeldbescheid. Was der Unterschied zwischen Verwarngeld und Bußgeldbescheid ist und vieles mehr erfahren Sie hier.
Wenn Sie ein Knöllchen am Auto vorfinden, können Sie das darauf geforderte Verwarngeld innerhalb einer Woche überweisen. Damit ist die Sache vom Tisch. Wer das Knöllchen nicht bezahlt, erhält per Post einen Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle, häufig mit einer Gebühr von zusätzlich 28,50 Euro. Dadurch wird die Angelegenheit für Sie also teurer.
Ja. Beim Strafzettel geht es zunächst um ein Verwarnungsgeld, zum entsprechenden Vorwurf können Sie in einer Anhörung Stellung beziehen. Außerdem können Sie die Zahlung verweigern. Falls Sie das Verwarngeld aber bereits bezahlt haben, können Sie den Strafzettel später nicht mehr anfechten.
Falls Sie den Vorwurf nicht ausräumen konnten, werden Sie daraufhin einen Bußgeldbescheid erhalten. Auch dieser Bescheid ermöglicht, dass der Empfänger sich zum Vorfall äußert und durch einen Einspruch begründet, weshalb er das Bußgeld nicht bezahlen will. Nachdem dieser Einspruch geprüft wurde, gibt es zwei Möglichkeiten:
Der Strafzettel bedeutet für den Falschparker ein Verwarnungsgeld, das binnen einer Woche zu bezahlen ist. Andernfalls wird aus dem Knöllchen ein Bußgeldbescheid, der Ihnen schriftlich zugestellt werden muss – und zwar innerhalb von drei Monaten nach dem Falschparken. Wer nach dieser Frist einen Zahlungsbescheid erhält, muss ihm nicht Folge leisten.
Sie überweisen den genannten Betrag an die Bankverbindung, die auf dem Strafzettel angegeben ist. Wichtig ist, dass Sie auch den dort genannten Verwendungszweck angeben. Andernfalls kann Ihnen die Zahlung nicht problemlos zugeordnet werden. In einigen Bundesländern können Sie das Verwarnungsgeld auch in bar bezahlen.
Auf privaten Parkplätzen können Strafzettel erteilt werden, wenn die Autofahrer darüber auf einem gut sichtbaren Schild informiert werden. Dort wird häufig angegeben, wie lange ein Auto am jeweiligen Ort geparkt werden darf und ob eine Parkscheibe verwendet werden muss.











