Stiftung Warentest rät
KI-Bilder: Was Sie bei Nutzung und Urheberrecht beachten müssen
Aktualisiert am 18.03.2025 – 10:52 UhrLesedauer: 2 Min.
KI-Bildgeneratoren produzieren teils eindrucksvolle Illustrationen und Fotos. Nicht immer sind sie als ein Werk von künstlicher Intelligenz zu erkennen.
Das Urheberrecht gilt nur für persönliche geistige Schöpfungen von Menschen, nicht aber für KI-Produkte: Wer also etwa Bilder künstlich generieren lässt, erhält dafür keinen Schutz. Die Bilder können von Dritten beliebig verändert oder genutzt werden.
Während der rein private Gebrauch KI-generierter Bilder rechtlich unbedenklich ist, muss man bei der öffentlichen Nutzung von KI-Bildern einiges beachten, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Die „Stiftung Warentest Finanzen“ zählt die wichtigsten Punkte auf:
KI-Bilder gründlich prüfen und ordentlich kennzeichnen
- Gründlich prüfen: Bevor ein KI-Bild öffentlich genutzt wird, sollte man ausschließen können, dass sich darin nicht doch nachweislich urheberrechtlich geschützte Teile befinden. Ansonsten kann der Urheber dagegen vorgehen.
- Ordentlich kennzeichnen: Die Warentester raten dazu, KI-Bilder immer als solche zu kennzeichnen, insbesondere auch dann, wenn bekannte Personen darauf zu erkennen sind. Bei realistisch wirkenden Täuschungen (Deepfakes) sei der Nachweis über den künstlichen Ursprung der Bilder sogar zwingend erforderlich.
- Weitere Rechte beachten: Unabhängig von der Urheberschaft oder einer Kennzeichnung dürfen KI-Bilder natürlich weder die Persönlichkeitsrechte eines Menschen noch das Recht einer Person am eigenen Bild verletzen.
Unter Deepfakes versteht man Inhalte, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen merklich ähneln, oder Inhalte, in denen Menschen fälschlicherweise als echt oder wahr erscheinen.
KI-Nutzung eigener Bilder prüfen und widersprechen
Und noch ein Tipp für alle, die die Urheberschaft ihrer eigenen Bilder schützen möchten: Unter „Haveibeentrained.com“ kann man per Bildbeschreibung oder Internetadresse als Suchbegriff abfragen, ob etwa Bilder von der eigenen Webseite für das Training von KI verwendet werden.