Manche Steuerzahler können ihre Steuerklasse ändern. Das funktioniert sogar ganz bequem online. Wir zeigen, wie es geht und was Sie dafür benötigen.
Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes – es gibt viele Anlässe für einen Steuerklassenwechsel. Nach einer Hochzeit geschieht das automatisch, doch viele Paare justieren noch mal nach. Ziel ist dabei in der Regel, jeden Monat mehr Netto vom Brutto zu haben. Und das gelingt sogar, ohne dass Sie sich dafür aus dem Haus bewegen müssen. Denn ein Steuerklassenwechsel ist auch online möglich. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie dabei vorgehen.
Um Ihre Steuerklasse online ändern zu können, müssen Sie beim Online-Finanzamt Elster registriert sein. Ist das noch nicht der Fall, rufen Sie zunächst die Webseite elster.de auf. Dort haben Sie als Privatperson die Wahl zwischen drei Log-in-Optionen:
- mit Elster-Zertifikat,
- mit der App ElsterSecure
- oder mit einem neuen Personalausweis inklusive Online-Funktion.
Entscheiden Sie sich für die Registrierung mit Zertifikatsdatei, geben Sie zunächst Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ein. Lesen Sie hier, wo Sie Ihre Steuer-ID finden. Anschließend legen Sie einen Nutzernamen fest, wählen eine Sicherheitsfrage aus und schicken die Daten ab.
Sie erhalten dann eine E-Mail mit der Aktivierungs-ID und zusätzlich einen Aktivierungs-Code per Post. Das kann bis zu zwei Wochen dauern. Liegen Ihnen die Daten vom Finanzamt vor, geben Sie diese auf elster.de ein und laden das Elster-Zertifikat herunter. Speichern Sie die Datei auf Ihrem Laptop oder PC. Um die Registrierung abzuschließen, legen Sie noch ein Passwort fest. Damit können Sie sich nun drei Jahre lang bei „Mein Elster“ einloggen. Lesen Sie hier, wie Sie das Elster-Zertifikat verlängern.
Wählen Sie statt der Zertifikatsdatei die Registrierung mit der ElsterSecure-App, benötigen Sie dafür ein mobiles Gerät mit Kamera, zum Beispiel ein Smartphone. Laden Sie die App herunter und geben Sie Ihre persönlichen Daten ein (Name, Geburtsdatum, Steuer-ID). Sie erhalten dann ebenfalls eine Aktivierungs-ID per Mail und einen Aktivierungs-Code per Post.
Schneller gelingt die Elster-Registrierung mit einem Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion. Denn dann müssen Sie nicht auf Post vom Finanzamt warten, sondern erledigen die Anmeldung innerhalb von Minuten. Dafür benötigen Sie ein Smartphone mit NFC-Funktion und die Ausweis-App.
Ist Ihr Elster-Account aktiviert, können Sie Ihre Einkommensteuerklasse online ändern. Halten Sie dafür auch Ihre Steuer-ID und die Steuer-ID Ihres Partners bereit, falls Sie verheiratet oder verpartnert sind.
Melden Sie sich nun zunächst bei Ihrem Elster-Konto an und rufen Sie dann die Seite „Antrag auf Steuerklassenwechsel“ auf. Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können dabei zwischen folgenden Steuerklassenkombinationen wählen: 3/5, 4/4, 5/3 oder 4/4 mit Faktor. Lesen Sie hier, welche Lohnsteuerklasse die beste für Sie ist.
Angaben zum Faktorverfahren müssen Sie nur machen, wenn Sie sich für die Kombination aus Steuerklasse 4 und 4 mit Faktor entschieden haben. Tragen Sie dann Ihre voraussichtlichen Jahresbruttolöhne ein und geben Sie an, was für Sie bei der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gilt. Lesen Sie hier, welchen Vorteil das Faktorverfahren bietet.
Überprüfen Sie abschließend alle Angaben. Ist alles in Ordnung, können Sie den Antrag elektronisch verschicken.
Alleinerziehende gehen anders vor
Sind Sie nicht verheiratet oder verpartnert, aber alleinerziehend, können Sie ebenfalls die Steuerklasse online ändern. Allerdings funktioniert das nicht über den „Antrag auf Steuerklassenwechsel“, sondern über einen „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“. Damit wechseln Sie dann in die Steuerklasse 2. Wie das genau geht, können Sie in unserem gesonderten Ratgeber nachlesen.
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können ihre Lohnsteuerklassenkombination grundsätzlich mehrmals im Jahr ändern. Alleinerziehenden steht ein Wechsel in Steuerklasse 2 offen, sobald die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (mehr dazu hier).
Außerdem gilt: Alle Arbeitnehmer, also auch Singles, müssen dem Finanzamt mitteilen, wenn bei ihnen die Voraussetzungen für die günstigere Steuerklasse entfallen sind. Das gilt auch, wenn eine geringere Zahl von Kinderfreibeträgen zu berücksichtigen ist. Lesen Sie hier mehr dazu, wann es sinnvoll oder verpflichtend ist, die Steuerklasse zu ändern.