Finanzamt trödelt
Der Steuerbescheid lässt auf sich warten – das können Sie tun
Aktualisiert am 16.04.2025 – 13:58 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Steuererklärung ist abgeschickt, jetzt heißt es warten auf den Bescheid. Doch wie viel Wartezeit ist zu viel? Lässt sich die Bearbeitung beschleunigen?
Obwohl die Mehrheit der Finanzämter abgegebene Steuererklärungen innerhalb weniger Wochen bearbeitet, kann es in Einzelfällen doch mal zu längeren Wartezeiten kommen. Das kann ärgerlich sein – zum Beispiel, wenn man die Rückzahlung dringend benötigt. Zwar weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) darauf hin, dass es für die Bearbeitung einer Erklärung keine feste Frist gibt. Ganz machtlos sind Betroffene aber trotzdem nicht.
Der Tipp des Lohnsteuerhilfevereins: Wer lange Zeit auf eine Rückmeldung des Finanzamts wartet, sollte zunächst mal den zuständigen Sachbearbeiter oder die zuständige Sachbearbeiterin per Telefon oder Mail kontaktieren. Mit etwas Glück gehe es mit einer freundlichen Nachfrage ganz schnell.
Falls das nicht hilft, kann man im Organigramm auch weiter nach oben klettern und der Vorsteherin beziehungsweise dem Vorsteher des zuständigen Finanzamts ein freundliches Schreiben zukommen lassen, rät die VLH. Diese seien in der Regel „sehr darum bemüht“, Steuerpflichtige nicht unnötig lange auf eine Reaktion warten zu lassen. Darin könne man dem Finanzamt auch eine angemessene Frist zur Bearbeitung einräumen.
Hilft all das nicht und passiert sechs Monate nach Abgabe wirklich gar nichts, können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen einen Untätigkeitseinspruch einlegen. Dieser sollte laut VLH die Steuernummer sowie das Abgabedatum der Erklärung enthalten. Außerdem sollte darin stehen, dass trotz Nachfrage keine Rückmeldung zum Sachverhalt kam und daher Einspruch wegen Untätigkeit eingelegt wird. Am Ende sollten Sie das Finanzamt auffordern, Ihre Steuererklärung schnell zu bearbeiten und Ihnen die voraussichtliche Bearbeitungsdauer mitzuteilen.
Bleibt auch der Untätigkeitseinspruch erfolglos und tut sich weitere sechs Monate lang nichts, können Betroffene eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Finanzgericht einreichen. „Dieses wird sich dann mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und versuchen, die Angelegenheit zu klären“, so die VLH. Das Finanzamt hat anschließend noch die Chance, dem Einspruch stattzugeben und die Erklärung zu bearbeiten. Wenn nicht, muss das Finanzgericht eine Entscheidung über den Fall treffen.