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Home » SPD: AfD-Verbotsverfahren nicht vom Tisch
Politik

SPD: AfD-Verbotsverfahren nicht vom Tisch

By zeit-heute.deFebruar 27, 20262 Mins Read
SPD: AfD-Verbotsverfahren nicht vom Tisch
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AfD und Verfassungsschutz

SPD: AfD-Verbotsverfahren nicht vom Tisch

Aktualisiert am 27.02.2026 – 13:26 UhrLesedauer: 1 Min.

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SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf sieht weiterhin Chancen für ein AfD-Verbotsverfahren. (Archivbild) (Quelle: Soeren Stache/dpa/dpa-bilder)

Die AfD-Anwälte sehen nach der Kölner Gerichtsentscheidung ein Verbotsverfahren vom Tisch. Die SPD widerspricht.

Die SPD hält nach dem Kölner Gerichtsbeschluss zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz ein AfD-Verbotsverfahren weiterhin für möglich. „Ein Parteiverbotsverfahren ist mit der Entscheidung nicht vom Tisch. So ein Verfahren braucht eine tragfähige, gerichtsfeste Grundlage. Das müssen wir weiterhin sorgfältig prüfen“, sagte Generalsekretär Tim Klüssendorf laut einer Mitteilung. Die Voraussetzungen müssten am Ende belastbar sein, fügte er hinzu.

Die Kölner Entscheidung im Eilverfahren sei vorläufig und ändere nichts am Befund: „Die AfD bleibt rechtsextremistischer Verdachtsfall. Von Entwarnung kann daher überhaupt keine Rede sein.“ Das Gericht habe festgestellt, dass es hinreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bei der AfD gebe. „Wir reden hier über eine Partei, in der Kräfte daran arbeiten, unsere Demokratie auszuhöhlen und langfristig außer Kraft zu setzen. Der Staat muss sich gegen diejenigen wehren können, die ihn abschaffen wollen.“

Das Verwaltungsgericht Köln hatte in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und bezeichnen darf. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Dem Gericht zufolge liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.

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