Leihmutter-Affäre
Was Spahn trotz Rücktritt weiter monatlich bekommt
19.07.2026 – 16:35 UhrLesedauer: 3 Min.
Jens Spahn gibt den Fraktionsvorsitz ab – und verliert damit einen Teil seiner Bezüge. Trotzdem fließt ihm im Monat eine fünfstellige Summe zu.
Jens Spahn hat mit seinem Rücktritt als Vorsitzender der Unionsfraktion einen einflussreichen Posten und einen Teil seiner Bezüge verloren. Auf sein Einkommen als Bundestagsabgeordneter muss der CDU-Politiker jedoch nicht verzichten: Spahn behält sein Mandat und erhält damit weiterhin monatlich knapp 12.000 Euro brutto.
Der 46-Jährige ist direkt gewählter Abgeordneter für den nordrhein-westfälischen Wahlkreis Steinfurt I – Borken I. Sein Rücktritt vom 18. Juli betrifft ausschließlich den Fraktionsvorsitz. Spahn bleibt Mitglied des Bundestags und der CDU/CSU-Fraktion.
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Spahn stolperte über Leihmutterschaftsaffäre
Spahn und sein Mann Daniel Funke hatten am Mittwoch bekannt gegeben, dass sie Eltern geworden sind. Eine Leihmutter in den USA brachte ihren Sohn Georg zur Welt. Damit umgingen die beiden ein in Deutschland geltendes Verbot, das Spahn als CDU-Politiker mitgetragen hat. In der Union, für die die Leihmutterschaft ein emotional sehr aufgeladenes Thema ist, brach ein Sturm der Empörung los.
Am Samstag beugte sich Spahn dem rasant wachsenden Druck – der nicht zuletzt vom Kanzler selbst kam – und informierte die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion über seinen Rücktritt. „Eines ist mir in den letzten Tagen immer klarer geworden: Meine Familie ist mir das Wichtigste“, schrieb er.
Mehr als 5.400 Euro für mandatsbedingte Kosten
Die steuerpflichtige Abgeordnetenentschädigung – die sogenannte Diät – beträgt derzeit exakt 11.833,47 Euro im Monat. Eine ursprünglich für den 1. Juli vorgesehene Erhöhung um 4,2 Prozent hat der Bundestag am 10. Juli einstimmig ausgesetzt. Ohne diesen Beschluss wären die Diäten auf rund 12.330 Euro gestiegen.
Zusätzlich erhält Spahn wie alle Bundestagsabgeordneten eine steuerfreie Kostenpauschale von monatlich 5.467,27 Euro. Rein rechnerisch fließen ihm damit weiterhin rund 17.300 Euro pro Monat aus dem Bundestagshaushalt zu.
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Die Kostenpauschale ist allerdings kein frei verfügbares Gehalt. Sie soll unter anderem Ausgaben für ein Wahlkreisbüro, eine Zweitwohnung in Berlin, Büromaterial und die Betreuung des Wahlkreises abdecken. Hinzu kommen Sachleistungen wie die Ausstattung des Bundestagsbüros, ein Mitarbeiterbudget und die Nutzung von Verkehrsmitteln für dienstliche Reisen.
Verloren hat Spahn dagegen die zusätzliche Vergütung, die er für seine Tätigkeit als Fraktionsvorsitzender erhalten hat. Solche Funktionszulagen werden aus den Haushalten der Fraktionen gezahlt, die wiederum aus staatlichen Mitteln finanziert werden. Sie sind jedoch kein Bestandteil der regulären Abgeordnetenentschädigung.









