Nein, Beamte helfen der Rentenkasse nicht
Die Idee klingt zunächst einleuchtend: Wenn auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen, würde das System gestärkt und die staatlichen Zuschüsse könnten sinken. Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich: Diese Maßnahme löst weder die Finanzierungsprobleme der GRV, noch entlastet sie die öffentlichen Haushalte. Es ist daher nur folgerichtig, dass die Kommission keine Empfehlung für eine Einbeziehung von Beamten ausspricht.
Zwar entstünden der Rentenversicherung kurzfristig zusätzliche Einnahmen, langfristig würde sich dieser Effekt jedoch ins Gegenteil verkehren. Denn irgendwann müssen die neu aufgenommenen Beamten auch etwas herausbekommen. Und das dürften sie aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung länger tun als die bisherigen Beitragszahler. Zusätzlich haben Beamte aufgrund ihrer bisherigen Versorgung höhere Rentenansprüche. Simulationen der Wirtschaftsweisen zeigen, dass der Beitragssatz daher langfristig sogar höher ausfallen würde als ohne eine Erweiterung des Versichertenkreises. Und auch das Rentenniveau würde fast genauso stark sinken. Einzahler und Rentner hätten also keinerlei Vorteil.
Hinzu kommt, dass die Einbeziehung von Beamten die öffentlichen Haushalte erheblich belasten würde. Der Staat als Arbeitgeber müsste aus rechtlichen Gründen die Rentenversicherungsbeiträge für Beamte vollständig übernehmen, damit diese wegen der Arbeitnehmerbeiträge nicht plötzlich weniger Nettoeinkommen hätten. Außerdem müsste er sich an einer betrieblichen Altersvorsorge für die Beamten beteiligen. Diese gibt es für Beamte bisher nicht, was ein Grund dafür ist, dass die Pension im Schnitt deutlich höher ausfällt als die gesetzliche Rente. Letztere versteht sich schon seit Einführung der Riester-Rente vor fast 25 Jahren nur noch als Basisabsicherung. Diese vorverlagerten Kosten würden insbesondere Länder und Kommunen treffen, die den Großteil der Beamten beschäftigen. Die Mittel, die für die Deckung bestehender Pensionsansprüche benötigt werden, würden fehlen.
Trotz alledem gilt: Auch die Beamtenversorgung braucht Reformen, um langfristig finanzierbar zu bleiben. Die Rentenkommission hat dazu gute Vorschläge gemacht – allen voran, die Zahl der Verbeamtungen zu begrenzen. Auch die wirkungsgleiche Übertragung von Rentenreformen auf die Beamtenversorgung ist überfällig. Durchaus denkbar wäre allerdings auch gewesen, nur neu verbeamtete Personen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, jedoch mit einer separaten Beitragskasse. Das heißt: Die Beiträge für Beamte würden nicht der gesetzlichen Rentenkasse zugutekommen, sondern könnten genutzt werden, um bestehenden Pensionspflichten nachzukommen. Das würde zumindest keine Löcher in die Haushalte von Ländern und Kommunen reißen. Treten die neuen Beamten später in den Ruhestand, könnten sie eine betriebliche Zusatzversorgung erhalten, die die Lücke zwischen den niedrigeren GRV-Renten und ihren Ansprüchen aus der aktuellen Beamtenversorgung schließt. Damit hätte der Staat mittel- bis langfristig einen Hebel, um seine Ausgaben zu senken. Denn die Höhe dieser Zusatzversorgung könnte sich bei Bedarf ändern.
Wer das Idealbild einer Bürgerversicherung inklusive der Beamten realisieren will, könnte auf diese Option zurückkommen. Ein einheitliches Recht für alle Berufsgruppen hat definitiv Vorteile – etwa die Stärkung des Zusammenhalts in der Gesellschaft. Um die Finanznot der Rentenkasse zu beheben, gibt es jedoch bessere Lösungen. Und die hat die Kommission auch aufgezeigt.












