Die Vorbereitung auf die bevorstehende Bundestagswahl läuft auf Hochtouren. Es werden dringend Wahlhelfer gesucht. Trotz Ehrenamt wird der Einsatz bezahlt.
Die Länder und die Kommunen rüsten sich für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Dafür werden bundesweit rund 650.000 Wahlhelfer gesucht, um die rund 88.000 Wahlvorstände zu unterstützen. Doch woher sollen die vielen Ehrenamtlichen in so kurzer Zeit kommen? Kann man als Wahlhelfer auch verpflichtet werden und wird der Einsatz vergütet?
Bei einer vorgezogenen Bundestagswahl gelten verkürzte Fristen, zum Beispiel für die Aufstellung der Kandidatenlisten, die Erstellung der Wählerverzeichnisse und die Bekanntmachungen. Aus diesem Grund müssen so schnell wie möglich so viele Wahlhelfer bestellt werden, wie für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl erforderlich sind.
Allein Hamburg benötigt 30.000 Helfer. Eine Woche nach der Wahl für den Bundestag wird nämlich auch die Bürgerschaft und damit der neue Bürgermeister der Hansestadt gewählt. Viele Gemeinden haben bereits vor Festlegung des Wahltermins dazu aufgerufen, sich als Wahlhelfer zu melden. Zudem würden bereits erfahrene Wahlhelfer gebeten, im Freundes-, Bekannten- und Kollegenkreis für das Ehrenamt zu werben.
Steht, wie im Februar 2025, eine bundesweite Wahl an, kann jeder deutsche Staatsbürger und jede Staatsbürgerin ab einem Mindestalter von 18 Jahren seinen Dienst an der Demokratie leisten und sich als Wahlhelfer melden.
Wahlhelfer werden in der Regel durch Aufrufe der Landeswahlleiter gesucht oder von der Gemeinde direkt angeschrieben. Wer sich freiwillig als Wahlhelfer engagieren möchte, meldet sich am besten bei der zuständigen Wahlbehörde seiner Gemeinde. Auch eine Online-Anmeldung ist möglich.
Sollten sich nicht genügend freiwillige Wahlhelfer melden, können Wahlberechtigte verpflichtet werden, dieses Ehrenamt zu übernehmen. Allerdings hat jeder das Recht, das Ehrenamt aufgrund von bestimmten Gründen abzulehnen.
Diese Aufgabe haben Wahlhelfer:
Grundsätzlich sollte man als Wahlhelfer unparteiisch agieren. Kandidaten und deren Vertrauenspersonen sind deshalb vom Amt als Wahlhelfer ausgeschlossen.
Wahlhelfer bekommen als Aufwandsentschädigung laut § 10 der Bundeswahlordnung ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 25 Euro. Der Wahlvorsteher eines jeden Wahllokals bekommt aufgrund hoher Arbeitslast und Verantwortung ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 Euro. Manche Gemeinden zahlen sogar höhere Erfrischungsgelder als die vom Bund erstatteten Beträge.
Das Amt des Wahlhelfers oder Wahlvorstehers ist ein Ehrenamt. Deshalb stellt das Erfrischungsgeld bewusst keine leistungsgerechte Entlohnung dar. Zudem ist es bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 Euro im Jahr steuerfrei.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat angekündigt, am 16. Dezember 2024 im Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen. Dies geschieht vor dem Hintergrund der politischen Unsicherheit nach dem Bruch der Ampelkoalition, in der Scholz nur noch eine Minderheitsregierung führt.
Ursprünglich hatte Scholz den 15. Januar 2025 als Termin für die Vertrauensfrage ins Auge gefasst, diesen aber aufgrund des Drucks der Opposition und interner Diskussionen vorverlegt.