Je nach Pflegegrad
So stark steigt das Pflegegeld 2025
25.12.2024 – 08:46 UhrLesedauer: 2 Min.
Zum Jahresbeginn 2025 wird das Pflegegeld in Deutschland erhöht. Wir zeigen, was künftig je nach Pflegegrad ausgezahlt wird.
Zum 1. Januar 2025 steigt das Pflegegeld in Deutschland. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten künftig monatlich zwischen 347 und 990 Euro – bisher waren es 332 bis 947 Euro. Die Erhöhung um 4,5 Prozent soll finanzielle Entlastung bringen.
Das Pflegegeld steht allen zu, die mindestens Pflegegrad 2 haben und zu Hause versorgt werden. Ab 2025 gelten folgende Beträge:
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten weiterhin kein Pflegegeld. Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz sieht eine weitere Anpassung des Pflegegeldes für 2028 vor. Die genaue Höhe orientiert sich an der Preisentwicklung.
Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die von der Pflegeversicherung gezahlt wird. Es richtet sich an pflegebedürftige Personen, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden und keine professionelle Pflegedienstleistung in Anspruch nehmen. Das Pflegegeld soll die Aufwandsentschädigung der pflegenden Person sicherstellen und die Eigenverantwortung in der Pflege stärken.
Laut dem Bundesgesundheitsministerium darf das Pflegegeld aber flexibel genutzt werden. Pflegebedürftige müssen nicht nachweisen, wofür sie es verwenden, solange die Versorgung sichergestellt bleibt. Dies wird durch regelmäßige Beratungsbesuche geprüft.
Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden, wenn ein Pflegedienst zu Hause unterstützt. Die Sachleistungen werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Auch hier ist für 2025 eine Erhöhung um 4,5 Prozent geplant.
Pflegegeld wird nur auf Antrag gezahlt. Ein Gutachter bestimmt den Pflegegrad. Anspruch besteht, wenn die pflegebedürftige Person in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt hat oder familienversichert ist.