Tipps der Verbraucherzentrale
Das müssen Sie bei der Online-Urlaubsbuchung beachten
Aktualisiert am 14.02.2025 – 08:58 UhrLesedauer: 2 Min.
Den Urlaub bequem von zu Hause aus buchen: Das ist für viele selbstverständlich. Doch hier kann auch einiges schiefgehen. Verbraucherschützer geben Tipps.
Viele Urlauber nutzen heutzutage Online-Buchungsportale, um Flüge, Hotels und Aktivitäten für Ihre Reise zu buchen. Mit ein paar Klicks sind Tickets und Übernachtungen gebucht, dann steht dem Aufenthalt nichts mehr im Wege – im Idealfall. Denn Buchungen über das Internet bieten einige Fallen, die Verbraucher beachten sollten.
Die ersten Probleme können etwa bereits vor Abschluss der Buchung auftreten. Hängt sich die Webseite während des Buchungsvorgangs auf, sollte man nicht direkt erneut Flugtickets und Co. buchen, empfehlen die Verbraucherschützer.
Ihr Rat: Erst mal kurz abwarten, ob nicht doch eine Buchungsbestätigung ins E-Mail-Postfach kommt. Falls nicht, gehen Betroffene auf Nummer sicher, indem sie Kontakt zu dem Kundendienst der Online-Plattform aufnehmen und sich dort bestätigen lassen, dass die Buchung nicht abgeschlossen wurde. Im Anschluss kann man beruhigt einen neuen Versuch starten.
Auch mit der Flugverbindung oder den Hotelzimmern kann es Probleme geben. In diesem Fall ist es wichtig, zu wissen, wer in diesem Fall Ansprechpartner ist. Wer über ein Online-Buchungsportal wie „Booking.com“ oder „Opodo“ einen Flug oder eine Urlaubsunterkunft bucht, muss sich im Klaren sein: Kommt es zu Problemen wie Flugverspätungen oder verschmutzten Zimmern, ist das in aller Regel nicht Sache des Portals.
Stattdessen muss man sich direkt an den Anbieter wenden, mit dem man den Vertrag geschlossen hat – etwa die Fluggesellschaft. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum hin.
Außerdem zu beachten bei der Urlaubsplanung: Bucht man seine Reiseposten einzeln, etwa das Hotelzimmer und den Flug, kann das mehr Flexibilität bringen. Allerdings hat es auch Nachteile: Wird der Flug gestrichen, hat man laut dem EVZ in der Regel kein Recht darauf, das Hotelzimmer deshalb kostenfrei zu stornieren – hier ist man auf Kulanz seitens des Hotels angewiesen.
Anders ist es, wenn man mindestens zwei Reiseleistungen im Paket innerhalb eines Buchungsvorgangs kauft – bei solchen Pauschalreisen sind Urlauber besser geschützt, erklärt der EVZ-Jurist André Schulze-Wethmar. Bei Problemen ist dann der Reiseveranstalter zuständig und muss sich kümmern, wenn etwas schiefgeht.
Im Fall großer Flugverspätungen von mehr als vier Stunden können Pauschalurlauber außerdem auch anteilig den Reisepreis mindern. Zusätzlich können sie, wie bei individuell gebuchten Flügen, noch direkt bei der Airline Entschädigungszahlungen im Rahmen der europäischen Fluggastrechte einfordern. Schulze-Wethmar: „Die sind in der Regel viel höher als der Minderungsbetrag und gelten schon ab drei Stunden Verspätung.“