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Home » So steigern Rentner den Zuschlag mit der Steuererklärung
Wirtschaft

So steigern Rentner den Zuschlag mit der Steuererklärung

By zeit-heute.deMärz 18, 20262 Mins Read
So steigern Rentner den Zuschlag mit der Steuererklärung
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Höhere Zahlung möglich

Grundrente: Mit diesem Trick gibt es oft mehr Geld


Aktualisiert am 18.03.2026 – 20:02 UhrLesedauer: 2 Min.

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Rentnerin hält Euroscheine: Der Grundrentenzuschlag erhöht unter bestimmten Voraussetzungen geringe Renten. (Quelle: manassanant pamai/getty-images-bilder)

Viele Rentner lassen sich einen höheren Grundrentenzuschlag entgehen, weil den Finanzämtern Daten fehlen. Eine Steuererklärung kann helfen.

Viele Rentnerinnen und Rentner profitieren bereits vom Grundrentenzuschlag: Derzeit sind es laut Bundesarbeitsministerium rund 1,3 Millionen Menschen. Im Schnitt bringt die Leistung etwa 97 Euro brutto mehr im Monat. Doch nicht immer wird der Anspruch in voller Höhe ausgeschöpft. Grund dafür sind oft fehlende Informationen, die sich aber leicht liefern lassen: mit einer freiwilligen Steuererklärung. Darauf weist der Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin.

Der Grundrentenzuschlag gilt seit dem 1. Januar 2021. Er richtet sich an Menschen, die lange gearbeitet oder bestimmte rentenrechtliche Zeiten gesammelt haben, dabei aber nur ein unterdurchschnittliches Einkommen erzielten. Ein Antrag auf Grundrente ist nicht nötig: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft automatisch, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Allerdings hängt die Höhe des Zuschlags vom zu versteuernden Einkommen ab. Liegen der DRV dazu keine Daten vom Finanzamt vor, muss sie schätzen – und zwar allein anhand der bekannten Rentenzahlungen, abzüglich des steuerfreien Rentenanteils und des Werbungskosten-Pauschbetrags von derzeit 102 Euro.

Hier liegt der Knackpunkt: Wer höhere Werbungskosten oder zusätzliche Aufwendungen wie Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hatte, läuft Gefahr, dass diese bei der Schätzung gar nicht berücksichtigt werden – was Rentner alles von der Steuer absetzen können. Die Folge: Das zu versteuernde Einkommen wirkt rechnerisch höher. Dadurch kann der Anspruch auf Grundrente geringer ausfallen, als er eigentlich wäre.

Eine Steuererklärung kann das ändern. Denn sobald das Finanzamt ein zu versteuerndes Einkommen festgestellt hat, werden diese Daten automatisch an die DRV übermittelt. Ergibt sich daraus ein geringeres Einkommen, steigt die Chance auf einen höheren Grundrentenzuschlag. Selbst wenn das Finanzamt am Ende null Euro Steuer festsetzt, kann der Steuerbescheid für Rentnerinnen und Rentner also bares Geld bedeuten.

Lohnsteuerhilfevereine wie die VLH können ihre Mitglieder beim Erstellen der Steuererklärung unterstützen und prüfen, ob das zu versteuernde Einkommen korrekt berechnet wurde. Für rentenrechtliche Detailfragen, etwa zur exakten Berechnung der Grundrente, dürfen sie hingegen nicht beraten.

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