
Wenn der Immobilienkredit wackelt
Zwangsversteigerung: Warum jetzt schnelles Handeln zählt
Aktualisiert am 27.01.2026 – 16:26 UhrLesedauer: 4 Min.
Zwei verpasste Raten können reichen, damit die Bank Ernst macht. Was dann droht und wie Sie Ihr Zuhause noch schützen können.
Geraten Sie mit den Raten Ihres Immobilienkredits in Rückstand oder zeichnet sich ab, dass die nächste Zahlung nicht mehr möglich ist, sollten Sie sofort aktiv werden. Verbraucherschützern zufolge ist es entscheidend, frühzeitig das Gespräch mit dem Darlehensgeber zu suchen und mögliche Lösungen auszuloten. Wer abwartet, riskiert, die Kontrolle über die Situation zu verlieren – mit gravierenden Folgen.
Denn im schlimmsten Fall kann die Bank die Immobilie verwerten, und das schneller, als viele Betroffene erwarten. Laut Verbraucherzentrale NRW und Hessen ist es daher wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und rechtzeitig gegenzusteuern. Doch wie viel Zeit bleibt eigentlich – und welche Möglichkeiten haben Sie konkret, um den Verlust Ihres Zuhauses noch abzuwenden?
Sind Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Kreditraten im Rückstand und beläuft sich der offene Betrag auf mindestens 2,5 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme, kann die Bank den Immobilienkredit kündigen. Verbraucherschützern zufolge muss sie Sie zuvor allerdings anmahnen und Ihnen nach der Mahnung eine Frist von zwei Wochen einräumen, um den Rückstand auszugleichen.
Besonders brisant ist die Rolle der Grundschuld, mit der Immobilienkredite in der Regel abgesichert sind. Sie gibt der Bank ein Pfandrecht an der Immobilie und gilt als sofort vollstreckbarer Titel. Das bedeutet: Die Bank kann ohne vorherige Klage eine Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung einleiten, sofern die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind.
Zwar schützt eine sogenannte Sicherungsabrede Kreditnehmende vor willkürlichem Zugriff, doch bei anhaltendem Zahlungsverzug kann der Zugriff auf die Immobilie sehr schnell erfolgen. Laut Verbraucherzentrale gilt daher: Wer Probleme absehen kann, sollte frühzeitig nach Auswegen suchen.
Am Anfang sollte immer eine ehrliche Bestandsaufnahme stehen. Eine genaue Gegenüberstellung von Einnahmen und festen wie variablen Ausgaben zeigt, wo Einsparpotenzial besteht und wie groß der finanzielle Engpass tatsächlich ist. Verbraucherschützern zufolge können vorhandene Rücklagen, etwa ein Notgroschen, helfen, kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken. Wichtig ist jedoch, diese Rücklagen später wieder aufzubauen, sobald sich die Lage entspannt.
Auch bestehende Lebens- oder Rentenversicherungen können unter Umständen Liquidität verschaffen. Einige Versicherer ermöglichen es, Teile der laufenden Überschussbeteiligung auszuzahlen. Laut Verbraucherzentrale sollten Sie sich dabei aber der langfristigen Folgen bewusst sein: Diese Beträge fehlen später in der Altersvorsorge. Besonders bei gut verzinsten Altverträgen kann eine vorzeitige Auszahlung dazu führen, dass der Versicherer künftig nicht mehr verpflichtet ist, den vereinbarten Garantiezins zu gewähren.








