Close Menu
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Trending
Sänger Mark Medlock fällt aus

Sänger Mark Medlock fällt aus

August 30, 2026
Boot geht bei Triest unter

Boot geht bei Triest unter

August 30, 2026
Sind Alzheimer und Demenz das Gleiche? Wir klären fünf häufige Irrtümer auf

Sind Alzheimer und Demenz das Gleiche? Wir klären fünf häufige Irrtümer auf

August 30, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
Facebook X (Twitter) Instagram
Zeit Heute
Abonnieren
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Home » So prüfen Versicherte jetzt ihre Ansprüche
Wirtschaft

So prüfen Versicherte jetzt ihre Ansprüche

By zeit-heute.deJuni 1, 20262 Mins Read
So prüfen Versicherte jetzt ihre Ansprüche
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

BGH fällt Urteil für mögliche Nachzahlung

Versicherte sollten den Vertrag prüfen


Aktualisiert am 01.06.2026 – 16:25 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Sitz des Bundesgerichtshofs: Die Karlsruher Richter untersagten der Axa, eine ungültige Klausel in ihren Verträgen einfach durch neue auszutauschen. (Quelle: IMAGO/Arnulf Hettrich/imago)

Jetzt neu bei t-online:

Schriftgröße anpassen!

Der BGH hat der Axa untersagt, eine unwirksame Vertragsklausel einfach zu ersetzen. Für viele Versicherte könnte das Urteil eine Nachzahlung bedeuten.

Die Axa Krankenversicherung darf in ihren Krankentagegeldversicherungen nicht einfach eine für unwirksam erklärte Klausel durch eine neue ersetzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden. Er gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen recht.

Der verhandelte Fall hat eine lange Vorgeschichte. Bereits 2016 hatte der BGH eine Klausel eines Krankentagesgeldversicherers für unzulässig erklärt. Diese besagte: Wenn das Nettoeinkommen des Versicherungsnehmers sinkt, kann die Versicherung das Krankentagegeld und den Beitrag herabsetzen.

Axa tauscht Klausel aus

Im Anschluss tauschte der Versicherer häufig die für ungültig erklärte Klausel durch eine ähnlichen Inhalts. Möglich macht dies das sogenannte Klauselersetzungsverfahren. Dieses beinhaltet das Recht, dass Versicherer eine unwirksame Klausel in ihren Allgemeinen Vertragsbedingungen durch neue, wirksame Regelungen austauschen können. Auch die neue Klausel wurde jedoch 2025 vom Bundesgerichtshof beanstandet.

Nun untersagte der BGH der Axa, die beanstandete Klausel zu ersetzen. Denn: Ein Ersatz ist nur dann gerechtfertigt, wenn dieser notwendig ist, um den Vertrag fortzuführen oder es für die Versicherung eine unzumutbare Härte bedeuten würde, den Vertrag ohne neue Regelung fortzuführen. Dies war aber hier nicht der Fall, wodurch die Klausel in den Vertragsbestimmungen der Axa Krankentagegeldversicherung unwirksam wird, sofern diese durch Klauselersetzung Vertragsbestandteil wurden.

Was Verbraucher jetzt prüfen sollten

Laut Rita Reichard, Versicherungsspezialistin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, hat das Urteil weitreichende Folgen: So gelte das Urteil auch für alle anderen Krankentagegeldversicherungen in vergleichbaren Fällen.

„Die überwiegende Zahl der aktuellen Krankentagegeldverträge dürfte von der unwirksamen Klauselersetzung betroffen sein“, vermutet Reichard. Versicherte sollten daher mögliche Ansprüche prüfen. Sollte aufgrund von Arbeitsunfähigkeit derzeit ein reduziertes Krankentagegeld ausgezahlt werden beziehungsweise in der Vergangenheit ausgezahlt worden sein, bestehe ein Anspruch auf rückwirkende Nachzahlung der Differenz, schreibt die Verbraucherzentrale.

Versicherte sollten sich aber einer Sache bewusst sein: Wenn das Krankentagegeld wieder heraufgesetzt wird, ist auch wieder der ursprüngliche Beitrag zu zahlen.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Weiter Lesen

Ökonomin will auch Reform der Witwenrente

Ökonomin will auch Reform der Witwenrente

Bäckereikette ist insolvent – rund 100 Jobs betroffen

Bäckereikette ist insolvent – rund 100 Jobs betroffen

Hier ist die Ziffer zu finden

Hier ist die Ziffer zu finden

Muss ich den Lottogewinn versteuern?

Muss ich den Lottogewinn versteuern?

Wie viel Steuern zahlen Beamte?

Wie viel Steuern zahlen Beamte?

Bäckereikette ist insolvent – rund 100 Jobs betroffen

Bäckerei-Kette aus Schleswig-Holstein meldet Insolvenz an

So könnte „Schwester Agnes” die Lücke auf dem Land füllen

So könnte „Schwester Agnes” die Lücke auf dem Land füllen

Krank, arbeitslos, dann Rente: Das sind Ihre Optionen

Krank, arbeitslos, dann Rente: Das sind Ihre Optionen

Ökonomin will auch Reform der Witwenrente

Ökonomin fordert auch Reform der Witwenrente

Redakteurfavoriten
Boot geht bei Triest unter

Boot geht bei Triest unter

August 30, 2026
Sind Alzheimer und Demenz das Gleiche? Wir klären fünf häufige Irrtümer auf

Sind Alzheimer und Demenz das Gleiche? Wir klären fünf häufige Irrtümer auf

August 30, 2026
Flugangst bei Turbulenzen: Flugbegleiterin führt Wackelpudding-Modell vor

Flugangst bei Turbulenzen: Flugbegleiterin führt Wackelpudding-Modell vor

August 30, 2026
Amtliche Warnung vor Windböen heute in Berlin – Gewitter drohen morgen

Amtliche Warnung vor Windböen heute in Berlin – Gewitter drohen morgen

August 30, 2026
Neueste
Ex-Kanzlerin Merkel vor Sachsen-Anhalt.Wahl: Müssen für Demokratie kämpfen

Ex-Kanzlerin Merkel vor Sachsen-Anhalt.Wahl: Müssen für Demokratie kämpfen

August 30, 2026
Berliner gewinnen gegen Eintracht Braunschweig

Berliner gewinnen gegen Eintracht Braunschweig

August 30, 2026
Florian Silbereiesen braucht Pflaster nach MDR-Sendung

Florian Silbereiesen braucht Pflaster nach MDR-Sendung

August 30, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Zeit Heute. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Bedingungen
  • Kontakt
  • Werben

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.