Ihre Lebensumstände haben sich verändert und Sie möchten die GEZ benachrichtigen. Zur Auswahl stehen mehrere Wege mit den passenden Formularen.
Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen, Ihren Namen ändern, umziehen oder die Bank wechseln, sind Sie verpflichtet, dies dem Beitragsservice der Rundfunkanstalten (früher GEZ) mitzuteilen. Aktuell lässt sich das unter anderem auch über die Homepage mit entsprechender Unterschrift erledigen.
Hinter dem Begriff GEZ (vormals: Gebühreneinzugszentrale) verbirgt sich der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Es handelt sich dabei um eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung, in welcher die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio zusammengeschlossen sind.
Aufgabe der Einrichtung ist es, die Rundfunkbeiträge einzuziehen, die im sogenannten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt sind.
Bei Fragen zur Höhe des Rundfunkbeitrags oder bei Adress- und Namensänderungen können Sie sich wie folgt an die zuständige Stelle wenden:
Telefonisch erreichen Sie den Beitragsservice unter der Nummer: 01806-999-555-10.
Die telefonische Erreichbarkeit ist von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr gewährleistet. Allerdings fallen Gebühren in Höhe von 20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen an.
Vergessen Sie nicht Ihre Beitragsnummer oder das Aktenzeichen aus einem Anschreiben des Beitragsservices anzugeben, damit Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
Seit Februar 2022 ist auf der Homepage der GEZ keine Faxnummer mehr zu finden. Wenn Sie einen Brief vom Beitragsservice erhalten, finden Sie dort ebenfalls keine Faxnummer. Im Gegenzug hat das Unternehmen seinen Online-Service stark ausgebaut.