
Wichtig: Für die Pflegeversicherungsbeiträge ist der Freibetrag eine Freigrenze. Das bedeutet: Wer 2026 eine Betriebsrente höher als 197,75 Euro bezieht, zahlt auf die gesamte Rente Pflegeversicherungsbeiträge. Wer eine Betriebsrente niedriger als 197,75 Euro bezieht, zahlt keine Pflegeversicherungsbeiträge.
Der Freibetrag gilt darüber hinaus nicht für Rentner, die in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 5. November 2024 in mehreren Verfahren entschieden (Aktenzeichen B 12 KR 9/23 R, B 12 KR 3/23 R, B 12 KR 11/23 R).
Angenommen, Sie erhalten zum Rentenbeginn einmalig 30.000 Euro von Ihrer Direktversicherung. Ihre monatliche fiktive Rente über zehn Jahre beträgt dann 30.000 Euro : 120 Monate = 250 Euro. Davon sind 2026 197,75 frei von Abgaben zur Krankenkasse. Sie müssen also nur auf die verbleibende Rente von 52,25 Euro Krankenversicherungsbeiträge zahlen – und zwar den vollen Beitragssatz von 14,6 Prozent an, zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.
Angenommen, Ihre Kasse verlangt den für 2026 durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, ergeben sich folgende monatliche Beiträge zur Krankenversicherung:
Der Pflegeversicherungsbeitrag wird dagegen auf die gesamte Rente fällig.
Von Ihrer Betriebsrente in Höhe von 250 Euro würden 9,14 Euro plus 9 Euro, also 18,14 Euro an Sozialabgaben abgehen.
Beachten Sie: Der genaue Betrag kann variieren, je nachdem, wie hoch Ihre Auszahlung ist, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind und ob Sie Kinder haben. Ersetzen Sie die entsprechenden Werte in den Formeln für Ihr individuelles Ergebnis.











