
Je nachdem, welcher individuelle Höchstbetrag für Sie gilt, kann es also sein, dass Ihr Grundrentenzuschlag bei null Euro liegt, obwohl Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Nämlich dann, wenn Ihr Schnitt an Rentenpunkten über dem Höchstbetrag liegt. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie im Schnitt auf 0,5 Rentenpunkte kommen, aber nur auf 33 Jahre Grundrentenzeiten. Ihre Rentenpunkte könnten dann nur bis zum Wert von 0,4 aufgewertet werden. Da sie aber ohnehin schon darüber liegen, gibt es den Zuschlag nicht.
Die Höhe der Grundrente richtet sich nicht nach der gesamten Rente, sondern nur nach den Entgeltpunkten aus den Grundrentenzeiten, in denen Sie innerhalb der Unter- und Obergrenze verdient haben. Wichtig: Mehr als 35 Jahre zählen nicht für den Zuschlag.
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie viel Grundrentenzuschlag je nach selbst erarbeiteten Rentenpunkten möglich ist, bevor Einkommen angerechnet wird oder wenn Ihr Einkommen unterhalb des Freibetrags liegt.
Es wird angenommen, dass Sie auf 35 Jahre an Grundrentenzeiten kommen. Ihre Rentenpunkte können also auf 0,8 Rentenpunkte und damit den maximal möglichen Wert aufgewertet werden. Außerdem wird angenommen, dass Sie in den 35 Jahren ein Gehalt verdient haben, das zwischen der Unter- und Obergrenze für die Grundrente lag. Damit werden alle 35 Jahre Grundrentenzeiten bei der Berechnung des Zuschlags berücksichtigt.
Die Berechnung dazu sieht so aus:
Ihre durchschnittlichen Rentenpunkte pro Jahr werden verdoppelt. Liegt das Ergebnis unterhalb von den maximal möglichen 0,8 Rentenpunkten, bleibt es bei dieser Erhöhung. Beispiel: 0,3 Rentenpunkte x 2 = 0,6 Rentenpunkte. Es bleibt bei der Erhöhung um 0,3 Rentenpunkte.
Liegt das Ergebnis nach der Verdopplung oberhalb von 0,8 Rentenpunkten, wird die Erhöhung bei diesem Wert begrenzt. Beispiel: 0,7 Rentenpunkte x 2 = 1,4 Rentenpunkte. Da nur bis 0,8 Rentenpunkte aufgewertet werden kann, liegt die Erhöhung nur bei 0,1 Rentenpunkten.
Anschließend werden von der ermittelten Erhöhung 12,5 Prozent abgezogen. Damit soll sichergestellt werden, dass aufgewertete Rentenpunkte nicht denselben Wert haben wie Rentenpunkte, die Sie sich unter normalen Umständen verdient haben.
Das Ergebnis ist der Jahreswert an Rentenpunkten, der als Zuschlag für jene Grundrentenzeiten berechnet wird, in denen Sie mit Ihrem Gehalt innerhalb der Verdienstgrenzen lagen – höchstens jedoch für 35 Jahre, wie in der Tabelle oben angenommen. Der Jahreswert wird also mit maximal 35 multipliziert.











