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Home » So hoch die Rente ist, wenn Sie nie gearbeitet haben
Wirtschaft

So hoch die Rente ist, wenn Sie nie gearbeitet haben

By zeit-heute.deApril 30, 20262 Mins Read
So hoch die Rente ist, wenn Sie nie gearbeitet haben
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Grundsicherung

So hoch ist Ihre Rente, wenn Sie nie gearbeitet haben


Aktualisiert am 07.01.2026Lesedauer: 2 Min.

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Ältere Frau liest ein Dokument (Symbolbild): Wer keinen Rentenanspruch erarbeitet hat, dem hilft der Staat. (Quelle: Iurii Krasilnikov/getty-images-bilder)

Wer nie gearbeitet hat, kann keine eigene Altersrente erwarten, erhält aber unter Umständen Grundsicherung. So hoch fällt die Leistung in der Regel aus.

In Deutschland basiert die gesetzliche Rente grundsätzlich auf den eigenen Beiträgen zur Rentenversicherung. Doch was passiert, wenn Sie nie in die Rentenkasse eingezahlt haben, etwa aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder familiären Verpflichtungen?

In diesem Fall springt der Sozialstaat ein. Wir erklären, auf welche Unterstützung Sie hoffen können, welche Voraussetzungen gelten und wie hoch die Hilfe ausfällt.

Im Video | Geld im Alter reicht nicht aus: „Wir gehen beide noch arbeiten“

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Quelle: t-online

Ohne eigene Einzahlungen in die Rentenversicherung entstehen grundsätzlich keine Ansprüche auf die reguläre Altersrente. Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Prinzip der Beitragsfinanzierung: Nur wer während seines Lebens mindestens fünf Jahre lang Beiträge einzahlt, sammelt sogenannte Entgeltpunkte, die die Höhe der späteren Rente bestimmen (mehr dazu hier).

Eine Ausnahme gilt für Ehepartner, die durch einen Versorgungsausgleich bei einer Scheidung anteilig Ansprüche aus der Rentenversicherung des Ex-Partners erhalten können. Auch hier hängt die Höhe jedoch von den eingezahlten Beiträgen des Ex-Partners ab. Wie der Versorgungsausgleich genau funktioniert, lesen Sie hier.

Wenn Sie keine oder nur eine sehr geringe Rente beziehen, greift in Deutschland die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Leistung wird aus Steuermitteln finanziert und soll das Existenzminimum sichern.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben, wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 1.062 Euro im Monat liegt. Beachten Sie aber: Das Sozialamt berücksichtigt auch das Einkommen Ihres Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners.

Im Video | „Hunderttausende Euro“ – Deutsche verraten ihre Spargeheimnisse

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Quelle: t-online

Zum Einkommen zählen neben Erwerbseinkommen, Renten und Pensionen unter anderem auch Mieteinnahmen, Krankengeld und Zinsen. Zum Teil gibt es Freibeträge. Gar nicht berücksichtigt werden etwa der Grundrentenzuschlag, Pflegegeld und bis zu 250 Euro aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Besitzen Sie Vermögen, müssen Sie dieses zunächst aufbrauchen, bevor Sie Grundsicherung in Anspruch nehmen können (mehr dazu hier).

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