Versteckte Fallen
Wie Urlaubsparadiese plötzlich zum Albtraum werden
Aktualisiert am 15.12.2025 – 17:11 UhrLesedauer: 3 Min.
Ein Hotel mit fünf Sternen – nur leider selbst vergeben. Gratis-Kinderreise – aber ohne eigenes Bett: Zusatzkosten und Provisionsfallen lauern überall. So erkennen Sie die Maschen.
Ein Traumurlaub zum Schnäppchenpreis – doch vor Ort entpuppt sich das Hotel als Baustelle, der Strand liegt kilometerweit entfernt, und das „Familienzimmer“ ähnelt einer Abstellkammer mit Klappbett. Wer sich nicht frühzeitig informiert, kann Gefahr laufen, Opfer von Mängeln oder Abzocke zu werden. Doch mit ein paar einfachen Tipps können Sie viele Fallen im Voraus erkennen.
Professionelle Fotos zeigen perfekte Pools und Meerblick – aber nicht die Schnellstraße dahinter.
Viele Angebote locken mit kostenlosen Kinderreisen.
Transfers, Mietwagen oder Versicherungen werden gerne gleich mitverkauft. Manchmal sind sie gar nicht nötig.
Ein tolles Urlaubsangebot findet sich auf einer Reiseseite, die Ihnen bisher nicht bekannt war? In dem Fall sollten Sie stutzig werden.
Nur, weil ein Hotel ausschließlich gute Bewertungen erhalten hat, heißt das nicht, dass dies auch den Tatsachen entspricht. Bewertungen können unter Umständen auch leicht gefälscht werden – zugunsten der Unterkunft.
Kurz vor Urlaubsantritt ist der Reiseanbieter bankrott – und was wird nun mit Ihrer Auszeit? Davor schützt der Reisesicherungsschein. Er ist eine gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für Reisende, die eine Pauschalreise buchen.
Ihnen war ein stilles Hotel versprochen worden, doch vor Ort macht Baulärm Ihren Urlaub zur Herausforderung? Ein solcher Mangel kann eine Reklamation Ihrerseits rechtfertigen.
Bei Reisemängeln haben Betroffene die Möglichkeit, den Reisepreis zu mindern. Es gibt verschiedene Tabellen, die Ihnen hinsichtlich der Höhe Ihrer Forderung einen Anhaltspunkt geben können: die „Kemptener Reisemängeltabelle“, die „Frankfurter Tabelle“ oder die „ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln“. Bei ganz gravierenden Mängeln besteht sogar die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen und/oder Schadenersatz zu verlangen.
Aus Nachweisgründen sollte der Versand Ihres Schreibens möglichst per Einwurfeinschreiben erfolgen. Setzen Sie eine Frist unter Benennung des konkreten Datums (etwa zwei Wochen nach dem Versand).












