Close Menu
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Trending
Gesundheitliche Sorgen bei „Bauer sucht Frau“-Kandidatin

Gesundheitliche Sorgen bei „Bauer sucht Frau“-Kandidatin

März 24, 2026
Minderjährige wohl Opfer von Gruppenvergewaltigung

Minderjährige wohl Opfer von Gruppenvergewaltigung

März 24, 2026
Gewalt in Beziehungen: Sexualforscher erklärt die Gründe

Gewalt in Beziehungen: Sexualforscher erklärt die Gründe

März 24, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
Facebook X (Twitter) Instagram
Zeit Heute
Abonnieren
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Home » So behalten Kinder die günstige Wohnung
Wirtschaft

So behalten Kinder die günstige Wohnung

By zeit-heute.deMärz 24, 20262 Mins Read
So behalten Kinder die günstige Wohnung
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

Frag t-online

Darf der Sohn den günstigen Mietvertrag übernehmen?


Aktualisiert am 26.03.2026 – 08:05 UhrLesedauer: 4 Min.

Mutter und Sohn schauen gemeinsam aufs TabletVergrößern des Bildes

Sohn und Mutter zusammen am Tablet: Nach dem Tod eines Mieters droht nicht immer der Verlust der Wohnung – Angehörige können unter Umständen bleiben. (Quelle: Halfpoint)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es darum, ob ein Mietvertrag vererbt werden kann.

Die Wohnungssuche in Deutschland, vor allem in großen Städten und Metropolregionen, ist nicht nur mühsam – sie ist längst zur Glückssache geworden. Wer eine Wohnung bekommt, zahlt oft deutlich mehr als noch vor wenigen Jahren: In München liegen Neuvermietungen bei rund 22 Euro pro Quadratmeter, in Hamburg sind es knapp 15 Euro. Wer hingegen einen alten Mietvertrag von vor 20 Jahren hat, zahlt oft nur etwa die Hälfte – und wird sich kaum für einen Umzug interessieren.

Kein Wunder also, dass viele versuchen, einen solchen Altvertrag zu erhalten. Genau das plant auch ein Sohn, der wieder bei seiner Mutter eingezogen ist und dort lebt. Nach ihrem Tod möchte er die Wohnung behalten – zu den bisherigen Konditionen.

Doch geht das überhaupt? Kann ein Mietvertrag quasi „vererbt“ werden – oder kann der Vermieter den Eintritt verhindern?

Grundsätzlich gilt: Ja, ein Sohn kann in den Mietvertrag eintreten. Voraussetzung ist, dass er zum Zeitpunkt des Todes mit seiner Mutter in der Wohnung gelebt und einen gemeinsamen Haushalt geführt hat.

Die rechtliche Grundlage dafür ist § 563 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Diese Vorschrift regelt, was mit einem Mietverhältnis passiert, wenn der Mieter stirbt. Ziel des Gesetzes ist es, zu verhindern, dass die Wohnung plötzlich leer steht.

Das Prinzip ist gestaffelt. Zuerst treten Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner ein. Gibt es diese nicht oder zusätzlich, können auch Kinder in das Mietverhältnis eintreten. Leben mehrere Personen gemeinsam mit dem Verstorbenen in der Wohnung, werden sie sogar gemeinsam Mieter.

Wichtig ist: Es reicht nicht aus, nur dort gemeldet zu sein. Ausschlaggebend ist, ob Sie tatsächlich mit der verstorbenen Mieterin oder dem verstorbenen Mieter zusammengelebt haben.

Die Gerichte stellen dabei keine übertrieben hohen Anforderungen. Sie müssen keinen vollständig eigenständigen Haushalt geführt haben. Es genügt also, wenn Sie Teil des gemeinsamen Haushalts waren – also tatsächlich in der Wohnung gelebt haben. Hinweise hierfür sind etwa gemeinsames Essen, gemeinsame Haushaltsführung, eine gemeinsame Einrichtung oder das Fehlen einer eigenen, separaten Wohnmöglichkeit.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Weiter Lesen

So behalten Kinder die günstige Wohnung

Wie Angehörige die günstige Wohnung behalten

Gebühren und Stress vermeiden – mit diesen Expertentipps

Gebühren und Stress vermeiden – mit diesen Expertentipps

Rente für Schwerbehinderte: Diese Rentner haben Leistungsanspruch

Rente für Schwerbehinderte: Diese Rentner haben Leistungsanspruch

Kik schließt circa 300 Filialen: Discounter bricht Expansion ab

Kik schließt circa 300 Filialen: Discounter bricht Expansion ab

Konzern will bis 2030 rund 5.000 Jobs schaffen

Konzern will bis 2030 rund 5.000 Jobs schaffen

Smapse Pay: Überweisungen nach Russland durchführen

Smapse Pay: Überweisungen nach Russland durchführen

Wie lange gilt Steuerklasse 3?

Wie lange gilt Steuerklasse 3?

Was Kunden jetzt wissen müssen

Was Kunden jetzt wissen müssen

Strategie sichert Zinsen und gibt Ihnen Flexibilität

Strategie sichert Zinsen und gibt Ihnen Flexibilität

Redakteurfavoriten
Minderjährige wohl Opfer von Gruppenvergewaltigung

Minderjährige wohl Opfer von Gruppenvergewaltigung

März 24, 2026
Gewalt in Beziehungen: Sexualforscher erklärt die Gründe

Gewalt in Beziehungen: Sexualforscher erklärt die Gründe

März 24, 2026
SB-Kassen und Selbstscan-System K-Scan für alle Filialen

SB-Kassen und Selbstscan-System K-Scan für alle Filialen

März 24, 2026
Auto und Sicherheit — Was genau ist ein Radsturz am Fahrzeug?

Auto und Sicherheit — Was genau ist ein Radsturz am Fahrzeug?

März 24, 2026
Neueste
So schalten Sie das Tracking ab

So schalten Sie das Tracking ab

März 24, 2026
Königsdörffer reist abrupt ab – so geht es weiter

Königsdörffer reist abrupt ab – so geht es weiter

März 24, 2026
Steinmeier kritisiert Iran-Krieg als verhängnisvollen Fehler

Steinmeier kritisiert Iran-Krieg als verhängnisvollen Fehler

März 24, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Zeit Heute. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Bedingungen
  • Kontakt
  • Werben

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.