Niedersächsische CDU-Fraktion
Sexualisiertes KI-Video? CDU entlässt Mitarbeiter
Aktualisiert am 01.04.2026 – 17:40 UhrLesedauer: 3 Min.
Ein Mitarbeiter der CDU-Fraktion in Niedersachsen soll ein sexualisiertes KI-Video einer Kollegin per Chat geteilt haben. Die Fraktion greift durch und hat die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Wegen Vorwürfen um ein mutmaßliches Deepfake-Video mit sexualisiertem Inhalt hat die CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Man habe die Behörde in Hannover über den Sachverhalt informiert und sämtliche Unterlagen übergeben, teilte die Fraktion mit.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur den Vorgang und eine Prüfung des Sachverhalts. Ermittelt werde bislang aber nicht.
Nach Angaben der CDU-Fraktion geht es um die Verbreitung eines möglichen Deepfake-Videos mit sexualisiertem Inhalt in einer privaten WhatsApp-Gruppe mit Bezug zur Mitarbeiterschaft der Fraktion. Weitere Details nannte die Fraktion nicht. Deepfakes sind täuschend echte, mit Künstlicher Intelligenz (KI) generierte oder manipulierte Bilder, Videos und Audioaufnahmen.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat das Kurzvideo inzwischen gesichtet. „Da ist eine Frau, die in einem Bikini tanzt. Diese Frau sieht aus wie eine Mitarbeiterin der CDU-Fraktion“, sagte ein Behördensprecher. Bei dem Video handele es sich „offensichtlich um eine KI-Montage“. Dafür sei mutmaßlich ein echtes Bild der Frau in das Video montiert worden. Es gebe entsprechende Software, die das ermögliche.
Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Ersteller des Videos, ein Mitarbeiter der CDU-Fraktion, würden bislang nicht geführt, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter mit. Es gebe bei dem Video keine Hinweise auf den Tatbestand einer Beleidigung – wohl aber den Verdacht auf eine Verletzung des Kunsturhebergesetzes, sollte das Foto der Frau verändert worden sein. Dabei handele es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt, sagte der Staatsanwalt. „Das heißt, die Staatsanwaltschaft kann nur tätig werden, wenn eine Strafanzeige eingeht.“
Das Video sei bereits am 17. Januar in der Chatgruppe eingestellt worden. Bislang sei keine Strafanzeige gestellt worden, sagte der Behördensprecher. Noch sei eine dreimonatige Frist für dieses Antragsdelikt nicht verstrichen – das wäre Mitte April so weit. Sollte bis dahin eine Anzeige vorliegen, würde die Staatsanwaltschaft den Fall erneut prüfen, hieß es.
„Welt“ und „Business Insider“ berichteten, dass mehrere CDU-Fraktionsmitarbeiter in der privaten Chatgruppe vertreten waren. Einer von ihnen soll demnach die übrigen Beteiligten noch im Januar aufgefordert haben, das Video zu löschen und Stillschweigen zu bewahren. Außerdem habe er dem Ersteller des Videos eine Abmahnung erteilt. Fraktionschef Sebastian Lechner und die Parlamentarische Geschäftsführerin Carina Hermann seien erst am 27. März informiert worden.












