
30. Prozesstag in Hamburg
Zeugin: Block ließ Jugendamt erst nicht ins Haus
19.01.2026 – 19:22 UhrLesedauer: 3 Min.
Nach der Entführung der Block-Kinder aus Dänemark ließ eine Sicherheitsfirma das Wohnhaus der Mutter in Hamburg bewachen. Vor Gericht schilderte eine Mitarbeiterin nun, wie die Kinder in ihr früheres Zuhause zurückkehrten.
Im Verfahren um die Entführung der Block-Kinder hat eine Mitarbeiterin eines Sicherheitsunternehmens die Rückkehr der Kinder in das Haus ihrer Mutter beschrieben. Christina Block habe zunächst dagegen Bedenken gehabt, dass Mitarbeiter von Jugendamt und Polizei die Kinder unmittelbar nach ihrer Ankunft sehen, sagte die 52-jährige Zeugin. Sie war Anfang Januar 2024 mit der Bewachung des Hamburger Wohnhauses der Unternehmerin beauftragt worden.
„Frau Block hat zuerst geäußert, dass sie das nicht möchte“, sagte die Security-Mitarbeiterin. „Sie war besorgt, dass die ganze Situation noch zu aufgewühlt ist und sie auch nicht sicher war, ob das für ihre Kinder schon gut ist.“
Nach Angaben der Anklage waren der damals zehnjährige Sohn und die 13-jährige Tochter in der Silvesternacht 2023/24 von einer israelischen Sicherheitsfirma gewaltsam aus dem Haushalt ihres Vaters in Dänemark geholt worden. Anschließend seien die Kinder zunächst nach Süddeutschland gebracht worden. Dort soll Christina Block sie abgeholt und nach Hamburg gefahren haben.
Jugendamt und Polizei hätten Block schließlich davon überzeugt, dass eine Inaugenscheinnahme der Kinder auch in ihrem eigenen Interesse liege, berichtete die Zeugin. „Es sind dann zwei Damen rein gegangen mit Frau Block.“ Die Unternehmerin habe dabei „sichtlich aufgewühlt“ und „emotional angespannt“ gewirkt.
Christina Block ist angeklagt, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder veranlasst zu haben. Die Tochter von Eugen Block, dem Gründer der Steakhauskette „Block House“, weist die Vorwürfe zurück. Nach Aussage der Zeugin war Eugen Block der Hauptauftraggeber für den Security-Einsatz. Auch sein Wohnhaus habe geschützt werden sollen. Ziel sei es gewesen, Pressevertreter und andere Unbefugte vom Betreten der Grundstücke und vom Klingeln abzuhalten. „Wir sollten für Ruhe und Frieden sorgen“, damit kein „emotionaler Stress“ entstehe, sagte die Zeugin.
Die Frau arbeitete für eine Hamburger Sicherheitsfirma. Deren Geschäftsführer ist wegen Beihilfe zur Kindesentführung angeklagt. Laut Anklage soll der 58-Jährige nach der Rückholung der Kinder dafür gesorgt haben, dass das Haus der Mutter abgeschirmt wurde und die Kinder es nicht verlassen konnten.
Seine Verteidigerin Gül Pinar hatte bereits zum Prozessauftakt im vergangenen Juli erklärt, ihr Mandant treffe keine Schuld. Er habe davon ausgehen dürfen, dass das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter gelegen habe.
Am 30. Verhandlungstag betonte die Anwältin des Security-Firmenchefs, die Aussage der Zeugin habe erneut gezeigt, dass nichts Unzulässiges geschehen sei. „Es ist eine Dienstleistung erbracht worden, um die Familie zu schützen“, sagte die Juristin. Mehr sei nicht passiert. Die Polizei sei währenddessen jederzeit informiert gewesen.










