Medizinische Leistung
Wie ein Schwangerschaftsabbruch abläuft und was er kostet
Aktualisiert am 12.12.2024 – 13:46 UhrLesedauer: 2 Min.
Eine ungeplante Schwangerschaft kann Frauen sehr belasten. Viele Fragen müssen geklärt werden – etwa: Kommt ein Abbruch infrage? Welche Methode eignet sich? Und wer trägt die Kosten?
Wird eine Frau schwanger, ohne es gewollt zu haben, ist das nicht selten erstmal ein Schock. Sofort dreht sich das Gedankenkarussell. Ängste und viele Fragen kommen auf.
In Deutschland können Frauen nicht einfach einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Der Paragraf 218 des Strafgesetzbuches macht einen Schwangerschaftsabbruch zu einer Straftat, die unter bestimmten Voraussetzungen jedoch straffrei bleibt. Zum Beispiel müssen Schwangere vor einer Abtreibung eine Beratung wahrnehmen und eine dreitägige Wartefrist verstreichen lassen, bis der Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden darf.
Die Wahl der Methode hängt von der Schwangerschaftswoche und den individuellen Umständen ab. Grundsätzlich gibt es zwei Hauptmethoden:
Ein Abbruch der Schwangerschaft ist bis zum 63. Tag nach Beginn der vergangenen Periode (bis zur neunten Schwangerschaftswoche) rechtlich zulässig mithilfe von Medikamenten. Die Patientin nimmt in der Regel zwei verschiedene Medikamente ein: zuerst Mifepriston, das die Wirkung des Schwangerschaftshormons Progesteron blockiert und die Gebärmutterschleimhaut ablöst. Zwei Tage später folgt Misoprostol, das Wehen auslöst und die Schwangerschaft beendet. Der Prozess ähnelt einem natürlichen Abgang und kann zu Hause durchgeführt werden.
„Die Kombination von Mifepriston und Prostaglandin führt in über 96 Prozent aller Fälle zu einem vollständigen Abbruch der Schwangerschaft“, heißt es bei der Initiative „doctorsforchoice.de“. Der Vorteil dieser Methode besteht darin, dass keine Narkose notwendig ist und sie sehr früh in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
Nach der neunten und bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche ist eine Abtreibung nur noch durch einen operativen Eingriff gestattet. Es gibt zwei mögliche Verfahren: die Absaugmethode und die Ausschabung der Gebärmutter, wobei letztere risikoreicher ist und seltener angewendet wird.
Die Absaugmethode (Vakuumaspiration) ist das gängige operative Verfahren und kann mit örtlicher Betäubung oder unter Vollnarkose durchgeführt werden. Dabei wird mit einem Vakuumschlauch der Embryo oder Fötus von der Gebärmutter abgesaugt. In den ersten drei Monaten der Schwangerschaft wird ein solcher Abbruch ambulant im Krankenhaus oder einer gynäkologischen Praxis vorgenommen, das heißt, die Betroffene kann wenige Stunden nach der OP wieder nach Hause gehen. Nach dem Eingriff können vorübergehende Krämpfe auftreten, die jedoch mit Schmerzmitteln behandelt werden können. Zudem sind leichte Blutungen normal.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist bei fachgerechter Durchführung in der Regel sicher. Dennoch bestehen, wie bei jedem medizinischen Eingriff, potenzielle Risiken:
In Deutschland sind die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs nicht automatisch von der Krankenkasse gedeckt. Sie liegen je nach Methode zwischen 300 und 600 Euro. Frauen, die über ein geringes Einkommen verfügen, können jedoch finanzielle Unterstützung beantragen. Die Beratung, die vor dem Eingriff verpflichtend ist, ist in der Regel kostenfrei.