Bundesrat
Schuldenpaket beschlossen – wie es nun weitergeht
Aktualisiert am 21.03.2025 – 11:24 UhrLesedauer: 4 Min.
Pforten auf für eine riesige Schuldenaufnahme? Ganz so einfach ist es nicht, auch nachdem der Bundesrat heute zugestimmt hat.
Das historische Paket mit Milliardenschulden für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz hat im Bundesrat die letzte große Hürde genommen. Die Länder stimmten mit großer Mehrheit zu, es gab sogar deutlich mehr als die nötigen zwei Drittel der Stimmen. Nun ist das Paket beschlossen.
Das dürfte für Erleichterung beim voraussichtlich nächsten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und den Koalitionsverhandlern von Union und SPD sorgen – denn diese Milliarden sollen die Grundlage für ihre schwarz-rote Bundesregierung bilden.
Es ging um drei Artikel des Grundgesetzes. Damit kann Deutschland nun theoretisch unbegrenzt viel Geld in Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit investieren. Die Schuldenbremse gilt nur noch für einen Teil dieser Ausgaben, alles darüber hinaus kann beliebig durch Kredite finanziert werden.
Außerdem wird ein Sondertopf an der Schuldenbremse vorbei mit Krediten bis zu 500 Milliarden Euro gefüttert. Daraus soll die Instandsetzung der maroden Infrastruktur – also Brücken, Energienetze, Straßen oder Schulen – bezahlt werden. 100 Milliarden Euro sollen fest für Klimaschutz und den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft genutzt werden.
Das Geld darf aber nur fließen, wenn im normalen Kernhaushalt eine angemessene Investitionsquote gilt. Damit soll verhindert werden, dass Union und SPD auf Umwegen Wahlgeschenke finanzieren.
Die Länder stimmten auch deswegen zu, weil sie von dem Paket deutlich profitieren: Nicht nur bekommen sie 100 der 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz. Sie dürfen künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen – das wären in diesem Jahr ungefähr 15 Milliarden Euro. Bisher gilt für die Länder eine Schuldengrenze von null.
Jetzt fehlt nur noch die Ausfertigung des Gesetzes durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Der Bundespräsident muss prüfen, ob die Grundgesetzänderung nach den Vorschriften der Verfassung zustande gekommen ist.
Dem Vernehmen nach haben die Juristen im Bundespräsidialamt damit bereits begonnen. Dass das Bundesverfassungsgericht das Verfahren vor der Abstimmung im Bundestag für rechtens erklärt hat, dürfte es Steinmeier leichter machen, seine Unterschrift unter das Gesetz zu setzen.

In manchen Ländern muss für deren Lockerung der Schuldenbremse auch die Verfassung geändert werden – nur in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Thüringen und im Saarland steht keine Schuldenbremse in der Landesverfassung.
Das steht noch nicht fest. In ihrem Haushaltsplan für 2025 hatte die Ampel-Regierung Verteidigungsausgaben von 53 Milliarden Euro eingeplant. Nach den neuen Regeln müssten nur rund 44 Milliarden davon auf die Schuldenbremse angerechnet werden, um die neun Milliarden könnten über Kredite finanziert werden.
Die Lockerung für Ausgaben in den Bereichen Zivilschutz, Cyberabwehr, Nachrichtendienste und Hilfen für völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten erhöht den Spielraum zusätzlich. Tobias Hentze vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) nennt in einer Berechnung, die dem „Handelsblatt“ vorliegt, weitere 13 Milliarden Euro.
Dabei muss es nicht bleiben, denn grundgesetzlich gibt es nun keine Begrenzung der Ausgaben in diesen Bereichen mehr. So könnte die neue Bundesregierung entscheiden, auch das Bürgergeld für Geflüchtete aus der Ukraine über Kredite zu finanzieren. Oder den Verteidigungsetat deutlich aufzustocken. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hatte im November erklärt, die Bundeswehr brauche etwa 58 Milliarden Euro, um Fähigkeitslücken schnell zu schließen.
Nein, aber begrenzender Faktor ist künftig wahrscheinlich weniger das Geld. Es wird mehr um die Kapazitäten der Industrie und im Fall des Infrastruktur-Sondertopfes um die Verfügbarkeit von Handwerkern und Rohstoffen sowie die Planungskapazität in Behörden gehen. Die Höhe der neuen Schulden wird also davon abhängen, was überhaupt so schnell beauftragt werden kann.