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Home » Schlupfloch ermöglicht „Rente mit 63“ – Renteneintritt ohne Abschlag
Wirtschaft

Schlupfloch ermöglicht „Rente mit 63“ – Renteneintritt ohne Abschlag

By zeit-heute.deAugust 22, 20262 Mins Read
Schlupfloch ermöglicht „Rente mit 63“ – Renteneintritt ohne Abschlag
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Vorgezogene Altersrente

Schlupfloch ermöglicht „Rente mit 63“ – ohne Abschläge


Aktualisiert am 22.08.2026 – 08:32 UhrLesedauer: 2 Min.

Rentnerpaar sitzt auf einer Bank (Symbolbild): Die Rente mit 63 wird stärker angenommen, als bei ihrer Einführung erwartet.Vergrößern des Bildes

Rentnerpaar sitzt auf einer Bank (Symbolbild): Die Rente mit 63 wird stärker angenommen, als bei ihrer Einführung erwartet. (Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa-tmn)

Wer ausreichend Versicherungsjahre beisammen hat, kann abschlagsfrei früher in Rente gehen. Mit einem Kniff gelingt das sogar noch zwei Jahre eher.

Viele Menschen in Deutschland nutzen die Chance, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Eine Ursache dafür ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die es ermöglicht, ab 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei früher Rente zu beziehen. Diese Rentenart ist auch als „Rente mit 63“ bekannt, obwohl das Eintrittsalter inzwischen höher liegt.

Zu den benötigten 45 Versicherungsjahren zählen auch Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld bezogen haben. Allerdings gilt das in der Regel nicht mehr, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor dem vorzeitigen Ruhestand arbeitslos werden. Ausnahme: Die Arbeitslosigkeit ist durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers entstanden. Doch selbst wenn das auf Sie nicht zutrifft, gibt es ein Schlupfloch.

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Früher in Rente dank Minijob

„Werden Versicherte in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn arbeitslos und haben die 45 Versicherungsjahre noch nicht erreicht, kann ein Minijob helfen“, sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. „Wichtig ist: Wird in diesem Minijob auf die Versicherungspflicht verzichtet, zählt dieser nur anteilig.“

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Denn dann entfällt der Eigenbeitrag zur Rentenversicherung von 3,6 Prozent. Nur der Arbeitgeber zahlt noch den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 15 Prozent. Um die 45 Versicherungsjahre vollzumachen, sollten Sie sich im Minijob also nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. So können Sie bereits zwei Jahre früher aus Ihrem eigentlichen Beruf ausscheiden.

Achtung: Wer Arbeitslosengeld bezieht, darf im Monat bis zu 165 Euro netto dazuverdienen, ohne dass es mit dem Arbeitslosengeld verrechnet wird. Der Minijob darf zudem nicht mehr als 14 Wochenstunden umfassen, sonst erlischt Ihr Anspruch auf die Sozialleistung.

„Rente mit 63“ bekommt nicht jeder

Wer nun allerdings hofft, schon mit 61 statt 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen zu können, dürfte enttäuscht sein: Die „Rente mit 63“ konnten nur jene Versicherten erhalten, die vor 1953 geboren wurden. „Die Altersgrenze von 63 Jahren wird für jeden späteren Geburtsjahrgang schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben“, sagt Braubach. Der Geburtsjahrgang 1962 kann somit diese Rente ab einem Alter von 64 Jahren und 8 Monaten beziehen.

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