Verdacht der Untreue
Anklage gegen Ex-RBB-Chefin Schlesinger
Aktualisiert am 11.12.2025 – 12:15 UhrLesedauer: 2 Min.
Der früheren RBB-Intendantin Patricia Schlesinger drohen juristische Konsequenzen. Die Generalstaatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen des Verdachts der Untreue.
Die Ermittlungen haben sich lange hingezogen, jetzt steht fest: Gegen die ehemalige Intendantin des RBB, Patricia Schlesinger, erhebt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Anklage. Die Behörde wirft ihr im Kontext des RBB-Skandals unter anderem Untreue vor, hieß es in einer Mitteilung.
Die Anklage richtet sich außerdem gegen weitere ehemalige RBB-Führungskräfte: So werden ein heute 81-jähriger ehemaliger Vorsitzenden des Verwaltungsrats, der 67-jährige frühere Verwaltungsdirektor und die 53-jährige frühere juristische Direktorin ebenfalls vor Gericht müssen.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen Januar 2018 und Juli 2022 das Vermögen des RBB in unterschiedlichen Fällen und Konstellationen geschädigt zu haben, teilweise in Mittäterschaft. Insgesamt umfasst die Anklage 50 Fälle von Untreue, darunter sieben besonders schwere Fälle aufgrund gewerbsmäßiger Begehung oder besonders hohen Schadens.
Hauptsächlich geht es laut Staatsanwaltschaft um die Zahlung sogenannter variabler Vergütungsanteile an Schlesinger und andere Mitglieder der Geschäftsleitung. Diese sollen unter bewusster Umgehung der Kontroll- und Aufsichtsfunktion des Verwaltungsrats und unter Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewährt worden sein. Zudem geht es um Zulagen im Kontext der Übernahme der ARD-Geschäftsführung und Bewirtungskosten, die Schlesinger sich für private Veranstaltungen und eine Urlaubsreise vom RBB erstatten lassen haben soll.
Schlesinger hatte nach zahlreichen gegen sie erhobenen Vorwürfen hinsichtlich ihrer Amtsführung und der Verschwendung von Gebührengeldern im Sommer 2022 zuerst den ARD-Vorsitz abgegeben und war wenig später auch als RBB-Intendantin zurückgetreten.
Das Ermittlungsverfahren war im August 2022 eingeleitet worden. Die Dauer der Ermittlungen erklärt sich durch die umfangreiche Sichtung und Auswertung von etwa 474 Gigabyte an Dokumenten und elektronischen Daten. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.












