Rückruf bei Rossmann und Globus

Pflanzenschutzmittel in Bio-Matcha-Tee gefunden


08.08.2026 – 09:58 UhrLesedauer: 1 Min.

Lebensmittelwarnung (Symbolbild): Auf dem Portal werden regelmäßig Lebensmittelrückrufe veröffentlicht. (Quelle: Sina Schuldt/dpa/dpa-bilder)

In einem Matcha-Tee wurde ein potenziell gesundheitsschädliches Pflanzenschutzmittel nachgewiesen.

Der Hersteller TryMoin GmbH ruft sein Produkt „Try Moin Bio Matcha Pure“ (30 Gramm) zurück. Das Produkt wurde sowohl bei der Drogeriekette Rossmann als auch in den Supermärkten von Globus verkauft.

Konkret von dem Rückruf betroffen ist folgendes Produkt:

Try Moin Bio Matcha Pure: Nachweis des Wirkstoffs Tebuconazol (Quelle: TryMoin GmbH)
  • Try Moin Bio Matcha Pure
    30 Gramm
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 23.02.2028
    Chargennummer: M-P-002
    EAN: 4262397271654

Produkte mit einem anderen Mindesthaltbarkeitsdatum, einer anderen Chargennummer oder allgemein der Marke sind von dem Rückruf nicht betroffen.

Das Bio-Matcha-Pulver wurde in folgenden Bundesländern verkauft:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Sachsen

Grund für den Rückruf

Das Unternehmen teilt mit, dass bei einer Routinekontrolle Pflanzenschutzmittel (Fungizid) nachgewiesen wurde. Dieses enthält Tebuconazol. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird Tebuconazol als reproduktionstoxisch der Kategorie 2 eingestuft und stellt somit ein unmittelbares Risiko für die menschliche Gesundheit dar.

Tebuconazol gilt als potenziell krebserregend – insbesondere Leberkrebs. Zudem schädigt es ungeborenes Leben im Mutterleib, es gilt als fortpflanzungsgefährdend und kann das menschliche Hormonsystem stören.

Das Fungizid wird oft im konventionellen Ackerbau eingesetzt, etwa bei Getreide, Raps, Obst und Gemüse oder Wein. Auch in verschiedenen Holz- und Materialschutzmitteln kann es vorkommen.

Was Sie jetzt tun sollten

Kunden, die das Produkt zu Hause haben, sollten es nicht mehr verwenden. Sie können es in der Filiale zurückgeben, in der sie es gekauft haben, und bekommen den Kaufpreis erstattet – auch ohne Kassenbon.

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