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Home » Robert Habeck muss 12.000 Euro zahlen: Verleumdungsklage eingestellt
Politik

Robert Habeck muss 12.000 Euro zahlen: Verleumdungsklage eingestellt

Von zeit-heute.deDezember 12, 20251 Min Gelesen
Robert Habeck muss 12.000 Euro zahlen: Verleumdungsklage eingestellt
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Robert Habeck muss 12.000 Euro zahlen: Verleumdungsklage eingestellt

Verfahren gegen Ex-Minister eingestellt

Verleumdungsklage: Habeck muss 12.000 Euro zahlen


Aktualisiert am 12.12.2025 – 16:28 UhrLesedauer: 1 Min.

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Robert Habeck: Sahra Wagenknecht und das BSW hatten Klage erhoben. (Quelle: IMAGO/Bonn.digital /imago)

Ermittlungen gegen Ex-Minister Robert Habeck sind eingestellt. Er spendet 12.000 Euro an gemeinnützige Organisationen.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen Robert Habeck eingestellt. Habeck soll bei einer Veranstaltung unwahre Behauptungen über Sahra Wagenknecht und das BSW aufgestellt haben. Wagenknecht und ihre Partei klagten daraufhin wegen Verleumdung.

Bedingung für die Einstellung: Habeck muss 12.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen spenden. Die Staatsanwaltschaft erklärt, der Ex-Minister habe diese Auflage fristgerecht erfüllt: „Eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit gerichtlicher Zustimmung erschien im vorliegenden Fall sachgerecht, da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Lichte des Grundrechts der Meinungsfreiheit in solchen Fallkonstellationen hohe Anforderungen an eine Verurteilung wegen eines Äußerungsdelikts zu stellen sind.“

Habeck soll in seiner Rede behauptet haben, das BSW würde sich „für seine Meinung bezahlen lassen“, im Internet „Stimmen kaufen“ und „Trollarmeen aufbauen“.

Im Februar hatte die Staatsanwaltschaft die Präsidentin des Deutschen Bundestages über die Absicht informiert, ein Strafverfahren gegen Habeck einzuleiten, und einen Antrag auf Aufhebung der Immunität gestellt. Anschließend sei ein Ermittlungsverfahren wegen einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung eingeleitet worden.

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