Regierungsbildung
Ringen um Verteilung der Milliarden und Reformen beginnt
Aktualisiert am 15.03.2025 – 05:30 UhrLesedauer: 3 Min.
Geschafft: Union, SPD und Grüne sind sich über die Schuldenaufnahme einig. Nun geht es an die Details – und von überall her werden Wünsche an die schwarz-roten Koalitionsverhandler herangetragen.
Nach der Einigung von Union und SPD mit den Grünen über das geplante Multimilliarden-Finanzpaket beginnt nun das Ringen um die konkrete Verteilung der zusätzlichen Mittel. Die Wirtschaft und Ökonomen dringen – ebenso wie die Union – zugleich auf Reformen und Bürokratieabbau, um mit der zusätzlichen Schuldenaufnahme auch Wirkung zu erzielen und die Wirtschaftsschwäche zu überwinden. Alle richten ihre Augen auf die Koalitionsverhandlungen, in denen CDU, CSU und SPD die Details bis 24. März grundsätzlich festzurren wollen.
Sie dringt auf Strukturreformen und Einsparungen. „Das Investieren, das können wir mit diesem Sondervermögen machen. Aber die Aufgabe Reformieren und Konsolidieren, die liegt noch vor uns“, sagte der Chef der CSU-Bundestagsabgeordneten, Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, in den ARD-„Tagesthemen“. Das sei die Aufgabe für die Arbeitsgruppen in den Koalitionsverhandlungen. „Da muss auch deutlich eingespart werden und unser Land fitter gemacht werden.“ Die SPD wisse beispielsweise, dass beim Bürgergeld gespart werden müsse. Ähnlich hatte sich kurz vor der Einigung auch schon CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann geäußert.
Sie sollen künftig alle zusammen Kredite in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aufnehmen dürfen. Außerdem sollen sie 100 Milliarden Euro aus dem geplanten 500-Milliarden-Sondervermögen für Infrastruktur-Investitionen erhalten.
Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) dazu: Er schlägt für die Verteilung den sogenannten Königsteiner Schlüssel vor, der sich nach Steueraufkommen und Einwohnerzahl der Länder richtet. „Es braucht ein schlankes, einfaches Verfahren, das durch Vertrauen in die Länder und Kommunen geprägt ist“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zur Begründung.
Immerhin haben die Länder bei den erforderlichen Grundgesetzänderungen im Bundesrat mitzureden: Nach der geplanten Verabschiedung am kommenden Dienstag im Bundestag braucht es auch in der Länderkammer eine Zweidrittelmehrheit.