„Mit Zulagen von bis zu 1.680 Euro pro Jahr für eine Familie mit zwei Kindern entsteht eine Förderung, die den Aufbau von Wohneigentum deutlich erleichtern kann“, sagt Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten Bausparkassen.
Bei der Förderung von altersgerechten und energetischen Modernisierungen sinken zudem die Hürden. So werden die Mindestentnahmegrenzen reduziert: Statt bisher mindestens 6.000 beziehungsweise 20.000 Euro sollen künftig bereits Maßnahmen ab 3.000 Euro förderfähig sein. Auch Nachweispflichten werden vereinfacht. So genügt bei energetischen Sanierungen künftig in vielen Fällen die Bestätigung des ausführenden Fachunternehmens.
Wer kann die Förderung künftig nutzen?
Bislang waren viele Freiberufler und Selbstständige von der Riester-Förderung ausgeschlossen; das ändert sich nun. „Dass künftig auch Selbstständige förderberechtigt sind, ist ein wichtiger Schritt“, sagt König. „Bislang fielen viele Freiberufler und Selbstständige aus der Förderung heraus, weil sie nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtig waren.“
Profitieren können damit künftig auch viele Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten. Auch für Menschen, die zwischen Angestelltenverhältnis und Selbstständigkeit wechseln, wird das System einfacher.
„Die bisherige Abgrenzung war oft schwer vermittelbar. Wer als Angestellter förderberechtigt war und anschließend in die Selbstständigkeit wechselte, verlor diesen Anspruch häufig wieder. Die Reform beseitigt solche Brüche“, so der Verbandschef.
Wird das neue Altersvorsorgedepot zur Konkurrenz?
Ab 2027 sollen Sparer erstmals staatlich gefördert in ETF-Depots investieren können. Viele Experten erwarten deshalb, dass insbesondere junge Menschen eher auf Kapitalmarktprodukte setzen werden als auf klassische Bausparlösungen. König sieht darin jedoch keinen Nachteil für die Eigenheimrente.
„Natürlich wird das Altersvorsorgedepot viel Aufmerksamkeit bekommen. Das begrüßen wir ausdrücklich, denn mehr Interesse an privater Altersvorsorge ist grundsätzlich positiv.“ Für den Verband existieren aber unterschiedliche Zielgruppen mit unterschiedlichen Vorstellungen vom Leben im Alter. „Im ETF kann man nicht wohnen“, sagt König. „Eine abbezahlte Immobilie erspart dagegen im Alter die Miete und schließt damit einen wesentlichen Teil der Versorgungslücke.“
Der Verband rechnet sogar damit, dass beide Systeme künftig zusammenwirken. „Wir erwarten nicht, dass Wohn-Riester-Sparer künftig in großer Zahl dem Bausparen den Rücken kehren und ausschließlich auf das Altersvorsorgedepot setzen. Eher sehen wir das Gegenteil: Viele werden zunächst über das Depot gefördert Vermögen aufbauen und dieses später als Eigenkapital für den Erwerb von Wohneigentum nutzen“, glaubt König.
Tatsächlich sieht das Gesetz vor, dass bereits angespartes Altersvorsorgevermögen grundsätzlich für eine spätere Eigenheimfinanzierung genutzt werden kann. Förderberechtigte sollten allerdings darauf achten, dass ihr Anbieter eine solche „Entnahme für Zwecke des selbstgenutzten Wohneigentums“ auch tatsächlich erlaubt und nicht im Kleingedruckten ausklammert.
