
Aktualisiert am 05.02.2026 – 07:12 UhrLesedauer: 3 Min.
Wegen der winterlichen Wetterkapriolen herrscht in Berlin der Ausnahmezustand. Nun pfeift ein Gericht den Senat zurück. Bei einer Grünen-Politikerin sorgt das für Unverständnis.
In Berlin gibt es seit mehr als einer Woche heftige Debatten um den Winterdienst. Auf Straßen und Radwegen übernimmt die Berliner Stadtreinigung (BSR) diese Aufgabe. Auf Gehwegen oder Plätzen fällt Schneeräumen und Streuen dagegen in die Verantwortung der Eigentümer. Viele kommen dieser Verpflichtung aber nicht nach. Und die zwölf Berliner Bezirke sind bei der Durchsetzung der Regeln überfordert.
Folge: Krankenhäuser sind voller Menschen, die auf glatten Wegen ausgerutscht sind und sich dabei verletzt haben. Andere, vornehmlich ältere Menschen, trauen sich nach wie vor kaum vor die Türe.
Nun meldete sich die Grünen-Politikerin Ricarda Lang zu Wort. Sie zeigte sich fassungslos ob des Winterchaos auf den Straßen der Hauptstadt. „Was für ein Wahnsinn! Ältere Menschen verlassen teilweise ihre Wohnung nicht mehr, weil sie Angst haben, sich zu verletzen und dann geht man gerichtlich gegen eine pragmatische Lösung vor“, schrieb die ehemalige Grünen-Vorsitzende bei X. Langs Empörung kann als eine deutliche Breitseite gegen die Klage des Naturschutzbundes verstanden werden.
Die 32-Jährige verwies auch darauf, dass das Hickhack um den Einsatz von Streusalz bei Teilen der Bevölkerung nicht gut ankommen dürfte – was wiederum zu Lasten des Umweltschutzbewusstseins geht. „Auch einfach ein Bärendienst für gesellschaftliche Mehrheiten für Naturschutz“, so Lang.
In der Tat löst der juristische Streit um den Streusalz-Einsatz viel Unverständnis aus. Auch der politische Umgang des Berliner Senats mit der Situation stößt auf Kopfschütteln. Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) hatte die Ausnahme von dem aus Umweltgründen geltenden Salzverbot erst am vergangenen Freitag erlaubt, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden, wie es damals hieß. Die Richter entschieden jedoch, Bondes sogenannte Allgemeinverfügung entbehre jeder rechtlichen Grundlage. Ausnahmen vom Verbot des flächendeckenden Einsatzes von Tausalz müssten in einem Gesetz geregelt werden.
Außerdem habe eine schriftliche Begründung gefehlt, warum die Streusalzgenehmigung für Privatpersonen unmittelbar gelten sollte. Der Beschluss kommt einer juristischen Ohrfeige für die Berliner Landespolitik gleich. Das Land kann jedoch Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erheben.
Der Naturschutzbund (Nabu), der gegen Bondes Ausnahmegenehmigung vor Gericht gezogen war, zeigte sich hingegen erfreut. Die Verkehrssenatorin habe mit der Entscheidung versucht, geltendes Recht außer Kraft zu setzen, erklärte Nabu-Geschäftsführerin Melanie von Orlow. „Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage ist inakzeptabel und hätte einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen.“









