Bundeswehr
Pistorius: Reserve „kann nicht auf Freiwilligkeit basieren“
Aktualisiert am 29.05.2026 – 02:30 UhrLesedauer: 3 Min.
Die Reserve der Bundeswehr aus 200.000 Männern und Frauen soll künftig eine größere Rolle spielen. Der Verteidigungsminister macht deutlich, das militärische Üben soll für sie zur Pflicht werden.
Verteidigungsminister Boris Pistorius will die Reservekräfte der Bundeswehr mit militärischen Übungen in die Pflicht nehmen. Der SPD-Politiker bestätigte, dass dazu in seinem Ministerium ein Gesetzentwurf vorbereitet wird, nach dem Reservisten künftig schon in Friedenszeiten Dienst zu leisten haben.
„Freiwillig ist der Wehrdienst“, sagte Pistorius im kanadischen Montreal am Rande eines Besuchs bei Rüstungsunternehmen. Wer den Wehrdienst antrete wisse, „dass dann anschließend für ihn eine Verpflichtung daraus folgt, auch Reserveübungen durchzuführen“. Das sei auch bis weit in die 90er Jahre so gewesen.
Pistorius verwies auf die Aufgabe, den geplanten 260.000 Männern und Frauen in der aktiven Truppe 200.000 Reservisten an die Seite zu stellen. Diese würden wesentlich über den neuen Wehrdienst gewonnen. Reservedienstleistende sollten von sinnvollen Übungen profitieren. „Aber für uns ist wichtig, das kann nicht auf Freiwilligkeit basieren. Deswegen wird es eine Verpflichtung geben“, sagte Pistorius.
Die Pläne beinhalteten auch für die Arbeitgeber eine Verpflichtung, Mitarbeiter bis zu einer bestimmten Grenze für Reserveübungen freizugeben. „Auch das war früher so. Das ist der einzige Weg, um wirklich den verlässlichen, stabilen Aufbau einer neuen Reserve zu gewährleisten“, so Pistorius. Und: „Die Arbeitgeber mögen es mir nachsehen.“
Gesetzentwurf liegt im Ministerium schon vor
Für die Neuregelung der Dienstverpflichtung laufen die Vorbereitungen. „Die verlässliche Verfügbarkeit der Reserve ist für die nationale Sicherheit und gesellschaftliche Resilienz von hoher Relevanz“, heißt es zur Begründung in dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Reserve, den das Ministerium auf seiner Webseite veröffentlichte.
„Nach der bisherigen Rechtslage konnte außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nur zu Übungen verpflichtend herangezogen werden“, heißt es in dem Dokument weiter. Dies soll nun ausgeweitet werden: Möglich sein sollen demnach grundsätzlich „Verwendungen von Reservistinnen und Reservisten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, die der Erfüllung des Verfassungsauftrages der Streitkräfte dienen“.
In bestimmten Ausnahmen wäre aber ein Einsatz nur bei Freiwilligkeit möglich – etwa bei Amtshilfe im Inland im Fall einer Naturkatastrophe. Auch Auslandseinsätze von Reservisten sollen nur freiwillig möglich sein, außer unter bestimmten Voraussetzungen in anderen EU- und Nato-Staaten.
Gestaffelte Dienstpflicht
Der Entwurf sieht verschiedene Abstufungen der Dienstpflicht vor. Alle, die mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst absolviert haben, könnten demnach bis zum Monat ihres 45. Geburtstag herangezogen werden. Wer mindestens ein Jahr Berufssoldat oder Soldat auf Zeit war, könnte bis zum Monat des 65. Geburtstags herangezogen werden.
Auch bei der Dauer, für die Reservisten eingezogen werden können, ist eine Staffelung angedacht. Wer weniger als ein Jahr Wehrdienst geleistet hat, könnte demnach maximal drei Wochen pro Jahr zum Dienst verpflichtet werden – und insgesamt höchstens für sechs Monate. Für Männer und Frauen, die mindestens 13 Jahre bei der Bundeswehr waren, beträgt die Höchstdauer zwölf Wochen pro Jahr und insgesamt maximal zwölf Monate.











