Ab 2025 wird ein höherer Pflegebeitrag fällig. Rentner zahlen diesen komplett aus eigener Tasche. Die Erhöhung kommt bei ihnen aber erst später an.
Wenn zum 1. Januar der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte steigt, betrifft das grundsätzlich auch Rentnerinnen und Rentner. Doch anders als bei Beschäftigten bleibt es für sie erst einmal beim bisherigen niedrigeren Satz – erst ab Juli wird ihnen ein höherer Pflegebeitrag von der Rente abgezogen.
Das liegt daran, dass die Anhebung erst Ende Dezember im Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Die Deutsche Rentenversicherung, die die Pflegebeiträge der Rentner einbehält und an die Pflegeversicherung abführt, benötigt aber mindestens drei Monate Vorlauf, um das voll automatisiert umzusetzen. Der höhere Pflegebeitrag hätte dafür also bereits Ende September feststehen müssen.
„Darauf hat die DRV Bund seit Juli 2024 – als die ersten Überlegungen zur Anhebung des Beitragssatzes bekannt wurden – die politische Ebene des zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit hingewiesen. Diese Vorlauffrist ist nunmehr abgelaufen“, sagte Anja Piel, Vorsitzende des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund bereits Mitte November.
Die Alternative, den erhöhten Pflegebeitrag händisch einzubehalten, sei jedoch keine Lösung. Denn das wäre „nur mit einem hohen manuellen Bearbeitungsaufwand durch die Rentensachbearbeitung umzusetzen“, so Piel weiter. „Nicht eingeplante manuelle Massenverfahren würden zu einer deutlichen Verzögerung der Bearbeitung aller Rentenanträge führen und die Arbeitsfähigkeit der Rentenversicherungsträger massiv gefährden.“
Die Bundesregierung hatte in ihrem Gesetzesentwurf daher einen Kompromiss vorgesehen: Die Deutsche Rentenversicherung darf die Beitragssatzanhebung nachgelagert vollziehen. Das bedeutet, dass sie erst für den Monat Juli 2025 einen höheren Pflegebeitrag einbehält, der dann auch die im ersten Halbjahr 2025 noch nicht gezahlten Differenzen zwischen neuem und altem Pflegebeitrag enthält. Rentner zahlen also im Juli nach, was sie der Pflegeversicherung von Januar bis Juni noch schuldig geblieben sind. Ab August wird dann wieder der normale, für alle Sozialversicherungspflichtigen erhöhte Beitrag fällig.
Gut zu wissen: Der steigende Pflegebeitrag ändert auch etwas an der Höhe der Rentenanpassung, die jedes Jahr zum 1. Juli ansteht. Lesen Sie hier, was er mit der Höhe Ihrer Rente zu tun hat.