Ehemals GEZ
In diesen Fällen müssen Rentner keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Aktualisiert am 25.10.2024Lesedauer: 3 Min.
Der Rundfunkbeitrag sieht vor, dass alle Haushalte die gleiche monatliche Gebühr für den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen – bis auf einige Ausnahmen.
Die ehemals von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhobene Rundfunkgebühr gibt es in dieser Form seit 2013 nicht mehr. Stattdessen muss nun jeder Haushalt, unabhängig von der Anzahl an Rundfunkgeräten, den monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro bezahlen – an den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“.
Auch wer kein Rundfunkgerät besitzt, ist nach dem Solidaritätsprinzip dazu verpflichtet. Allerdings gilt: Sie können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Wann und wie das möglich ist, erklären wir Ihnen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich einige Personengruppen auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Rentner können sich in bestimmten Fällen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das geht, wenn Sie Grundsicherung oder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) erhalten. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.
Für Menschen, die gepflegt werden müssen, gelten ebenfalls Ausnahmen bei der Rundfunkgebühr. Allerdings reicht ein Pflegegrad (früher Pflegestufe) allein nicht aus. Dafür sind bestimmte Leistungen notwendig.
Wenn Sie in Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz wohnen und Pflegegeld beziehen, können Sie sich von der GEZ befreien lassen. Auch gelten die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) und die Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz als Befreiungsgrund.
Auch wenn Sie in ein Pflegeheim umziehen, können Sie sich von der GEZ-Gebühr abmelden. In dem Fall sind Sie ebenfalls nicht mehr beitragspflichtig.
Sollte keine der Befreiungskriterien bei Ihnen zutreffen, können Sie möglicherweise auch einen Härtefall beantragen. Das funktioniert in folgenden Fällen:
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Den Rundfunkbeitrag kündigen können Sie direkt nicht. Allerdings können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen davon befreien lassen (siehe oben).
Und so geht’s: Um sich befreien zu lassen, müssen Sie einen Antrag an den Beitragsservice schicken. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier. Füllen Sie es aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Ein Formular zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag gibt es auch bei einigen Behörden Ihrer Stadt, etwa dem Jobcenter oder einem BAföG-Amt.
Senden Sie es – gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen – an den Beitragsservice. Schicken Sie aber nur Kopien an die entsprechende Stelle, keine Originaldokumente. Die Adresse lautet wie folgt:
Sie sollten vom Beitragsservice dann noch eine Bestätigung erhalten, dass Sie befreit sind. Wenn nicht, fragen Sie noch mal nach. Gut zu wissen: Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann drei Jahre rückwirkend gültig sein.