
Wie viel genau lässt sich pauschal nicht sagen, die folgende Tabelle gibt aber eine Orientierung:
Seit dem Steuerjahr 2023 können Sie 100 Prozent der Einzahlungen geltend machen, allerdings nur bis zur Höchstgrenze für Altersvorsorgeaufwendungen. Für 2025 liegt sie bei 29.344 Euro. Und da liegt der Knackpunkt: Auch die Rentenbeiträge, die automatisch von Ihrem Lohn abgehen, zählen dort mit ein.
Das heißt, wer exakt das Durchschnittsentgelt von 2025 verdient, reduziert den maximal absetzbaren Betrag bereits um rund 9.391,70 Euro. Denn so hoch ist der Rentenbeitrag bei einem Durchschnittsverdienst 2025. Blieben also noch 19.952,30 Euro, die Sie als Vorsorgeaufwendungen absetzen könnten (29.344 Euro – 9.391,70 Euro).
Um das Maximum auszureizen, könnten Sie also noch 2,27 Rentenpunkte dazukaufen (19.952,30 Euro / 9.391,70 Euro = 2,12).
Verdienen Sie mehr oder haben Sie weitere absetzbare Altersvorsorgeaufwendungen, bleibt noch weniger Spielraum für Steuerersparnis durch den Kauf zusätzlicher Rentenpunkte. Und: Auch der Grundfreibetrag spielt eine Rolle. Kaufen Sie so viele Rentenpunkte, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen unter diesen Freibetrag sinkt, bringt der unterschreitende Anteil keine zusätzliche Steuerersparnis.
Wie viele Rentenpunkte Sie maximal noch bei der Steuer geltend machen können, berechnen Sie folgendermaßen:
Beispiel: Nehmen wir an, Sie verdienen 2025 als Arbeitnehmer 50.000 Euro brutto im Jahr. Dann zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber 9.300 Euro Rentenbeiträge, die Sie als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen können (50.000 Euro x 18,6 Prozent). Bleibt also noch ein Spielraum von 20.044 Euro bis zum Höchstbetrag (29.344 Euro – 9.300 Euro). Da ein Rentenpunkt 2025 9.391,70 Euro kostet, könnten Sie noch 2,13 Rentenpunkte bei der Steuer geltend machen (20.044 Euro / 9.391,70 Euro) – vorausgesetzt, das zu versteuernde Einkommen ist entsprechend hoch.
Damit die 2,13 Rentenpunkte nicht „nur“ die Rente erhöhen, sondern auch allesamt die Steuerlast senken, muss das zu versteuernde Einkommen mindestens 20.044 Euro über dem Grundfreibetrag liegen. Da dieser 2025 12.096 Euro beträgt, müsste Ihr zu versteuerndes Einkommen also bei mindestens 32.140 Euro liegen (12.096 Euro + 20.044 Euro). Andernfalls drückt der Kauf der Rentenpunkte Ihr zu versteuerndes Einkommen unter den Grundfreibetrag und Sie bekommen für einen Teil der Rentenpunkte keine Steuerersparnis mehr.
Haben Sie Ihr Steuerbudget für Rentenpunkte schon ausgereizt, kann es aus steuerlicher Sicht sinnvoll sein, die Rentenausgleichszahlungen auf mehrere Jahre aufzuteilen. Beachten Sie aber: Je nachdem, wie sich das Durchschnittsentgelt entwickelt, kosten Rentenpunkte in verschiedenen Jahren unterschiedlich viel (siehe oben).











