Rentenerhöhung, Kassenbeiträge und mehr
Änderungen bei der Rente im März: Das kommt auf Rentner zu
Aktualisiert am 01.03.2025 – 13:38 UhrLesedauer: 3 Min.
Der März 2025 ist für Rentnerinnen und Rentner ein wichtiger Monat. Was sich alles bei der Rente ändert.
Im März stehen einige wichtige Änderungen und Ereignisse bei der Rente an, auf die sich Rentnerinnen und Rentner einstellen sollten. Unter anderem geht es bei der Altersvorsorge um die Rentenerhöhung, die Krankenkassenbeiträge sowie die Zahlungsfrist für die freiwilligen Beträge für das Jahr 2024.
Die erste Änderung betrifft die Rentenerhöhung 2025. Diese wird in den kommenden Wochen verkündet. Nach dem Wahlsieg der CDU/CSU ist der Nachfolger von Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) noch nicht bestimmt. Das Arbeitsministerium dürfte die Anpassung dennoch wie gewohnt Ende März präsentieren, daran ändert sich wohl auch während der Regierungsbildung nichts. Die Deutsche Bundesbank hat zudem im Monatsbericht vom Februar 2025 die mögliche neue Rentenhöhe ab Juli bereits errechnet. Und auch andere Daten deuten ebenfalls darauf hin, dass die Rentenanpassung 2025 möglicherweise stärker steigen könnte als ursprünglich geschätzt.
Die Bundesbank geht davon aus, dass die Rentenerhöhung „fast vier Prozent“ betragen könnte. Diese Einschätzung wird auch von den aktuellen Daten zur Entwicklung der Löhne und Gehälter gestützt: Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sind die Löhne 2024 real um 3,1 Prozent gestiegen, das ist der höchste Anstieg seit 2008.
Im vergangenen Jahr betrug die Rentenerhöhung 2024 4,57 Prozent. Dieser Wert überstieg die ursprünglich erwarteten 3,5 Prozent bei der Rentenanpassung.
Die Bekanntmachung ist in Deutschland zwar von erheblicher Bedeutung, da die Rentenerhöhung in Euro und Cent sowie in der prozentualen Höhe angegeben wird. Allerdings tritt sie erst am 1. Juli 2025 in Kraft und beeinflusst die Rentenhöhe für die darauffolgenden Monate, sodass Rentnerinnen und Rentner erst dann mit den höheren Bezügen rechnen können.
Ein zweiter, wichtiger Aspekt ist die Anpassung der Rentenzahlungen im März, der vielen Rentnerinnen und Rentnern weniger Geld auf dem Konto beschert. Der Grund ist die Erhöhung des Krankenkassen-Zusatzbeitrags, die seit dem 1. Januar 2025 gilt. Bisher waren Rentner von diesen Erhöhungen verschont geblieben. Diese Schonfrist endet jedoch im März.
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Die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung werden jedes Jahr neu festgelegt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer liegt derzeit bei 2,5 Prozent, was eine Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Je nach Krankenkasse können die Erhöhungen des Zusatzbeitrags jedoch auch höher ausfallen.
Die monatlichen Rentenzahlungen könnten für viele sinken, insbesondere für jene, die ihre März-Zahlungen bereits Ende Februar erhalten haben. Doch es gibt Möglichkeiten, um Kosten zu sparen. Der Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse variiert, wird zur Hälfte von den Rentnern selbst getragen.
Des Weiteren erreichen im März 2025 bestimmte Jahrgänge erstmals das Rentenalter. Dazu gehören Personen, die am 1. Januar 1959 geboren wurden. Diese können ab dem 1. März 2025 die Regelaltersrente mit 66 Jahren und zwei Monaten beziehen.
Für langjährig Versicherte, schwerbehinderte Menschen und besonders langjährig Versicherte gibt es ebenfalls Optionen, jedoch mit speziellen Voraussetzungen und möglichen Abschlägen, die an das Renteneintrittsalter gekoppelt sind.
Darüber hinaus sind im März die freiwilligen Beiträge für die Rentenansprüche 2024 wichtig. Bis zum Ende des Monats können Personen, die nicht pflichtversichert sind, diese für das Jahr 2024 leisten. Diese Beiträge können laut der Deutschen Rentenversicherung aus mehreren Gründen von Bedeutung sein. Sie können helfen, den Versicherungsschutz für die Erwerbsminderungsrente aufrechtzuerhalten und dazu beitragen, Mindestversicherungszeiten zu erfüllen, auch um möglicherweise früher in Rente gehen zu können.
Zudem kann sich eine Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung aufgrund der positiven Rendite lohnen und spätere Rentenansprüche erhöhen. Sie sind steuerlich absetzbar, was sie für viele attraktiv macht. Die Beträge, die rückwirkend gezahlt werden können, bieten die Möglichkeit, zwischen einem Mindestbeitrag von 103,42 Euro und einem Höchstbeitrag von 1.497,30 Euro zu wählen.