
Höheres Eintrittsalter
Kommission erwägt offenbar Rente mit 70 und finanzielle Anreize
Aktualisiert am 16.02.2026 – 11:22 UhrLesedauer: 3 Min.
Die Rentenreform wird konkret: Laut einem Bericht prüft die Expertenkommission eine Anhebung des Rentenalters auf 70 Jahre. Auch Beamtenbeiträge sind Thema.
Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich viel vorgenommen: Eine 13-köpfige Alterssicherungskommission (ASK) soll bis Ende Juni Vorschläge vorlegen, wie das unter Druck geratene Rentensystem langfristig stabilisiert werden kann. Nun wird ein besonders heikles Thema aufgerufen.
Wie die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf Kommissionskreise berichtet, soll bei einem Treffen am 23. Februar auch über eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 70 Jahre gesprochen werden. Demnach geht es nicht nur um die grundsätzliche Frage einer Erhöhung, sondern auch um konkrete Ausgestaltungsmodelle.
Laut „Bild“ wollen die Expertinnen und Experten unter anderem beraten, wie hoch die Abschläge ausfallen müssten, wenn Versicherte vor einem möglichen neuen Referenzalter von 70 Jahren in Rente gehen. Zugleich stehe im Raum, längeres Arbeiten deutlich attraktiver zu machen.
Wer über das reguläre Rentenalter hinaus tätig bleibt, könnte demnach mit einer „sehr großzügigen“ finanziellen Belohnung rechnen. Schon heute erhalten Menschen, die das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben, aber noch keine Rente beziehen, einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat, den sie länger als gesetzlich vorgesehen arbeiten.
Offiziell bestätigt ist das nicht. Klar ist jedoch: Angesichts steigender Lebenserwartung und der demografischen Entwicklung – immer mehr Rentnerinnen und Rentner stehen immer weniger Beitragszahlern gegenüber – gilt eine längere Lebensarbeitszeit in Fachkreisen seit Jahren als ein möglicher Hebel zur Stabilisierung der Rentenfinanzen.
Eine breitere Finanzierungsbasis wird immer wieder als Reformoption genannt. Allerdings soll in der Kommission die Einschätzung vorherrschen, dass zusätzliche Beitragszahler das strukturelle Problem, also das kippende Verhältnis von Einzahlern zu Leistungsempfängern, mittelfristig nicht vollständig lösen würden.
Der Wirtschaftsweise Martin Werding, der auch Mitglied der Rentenkommission ist, hat dazu bereits Berechnungen angestellt. Demnach würde eine Einbeziehung der Beamten langfristig sogar höhere Beitragssätze zur Folge haben, während das Rentenniveau – also das Verhältnis von Standardrenten zu Durchschnittslöhnen – ähnlich stark sinken würde wie bisher. Für Beitragszahler und Rentner ergäbe sich somit kein Vorteil.








