Koalition und Reformen
Kommission empfiehlt: Rente grundsätzlich erst ab 64
Aktualisiert am 22.06.2026 – 16:00 UhrLesedauer: 3 Min.
Die Vorschläge der Rentenkommission werden teils kritisiert, teils gelobt. In den 33 Empfehlungen gibt es viel Zündstoff. Die Regeln, die geändert werden sollen, betreffen viele unmittelbar.
Die 33 Empfehlungen der Rentenkommission sorgen für Wirbel. Im Abschlussbericht, der der Deutschen Presse-Agentur in vorläufiger Fassung vorliegt, schlägt das Gremium deutliche Einschränkungen bei beliebten Modellen für Altersteilzeit und Frührente vor. An diesem Dienstag übergibt die Rentenkommission ihren Bericht offiziell der Bundesregierung, die darauf ihre Reform der Alterssicherung aufbauen will. Bereits bekannte Vorschläge stoßen auf unterschiedliche Reaktionen von Politik, Gewerkschaften und Arbeitgebern.
Rente erst ab 64
Der 76 Seiten starke Bericht umfasst auch einige wichtige Details, die bisher weniger diskutiert wurden. Bisher nutzen etwa Hunderttausende die Option, nach 35 Berufsjahren mit 63 mit Abschlägen in Rente zu gehen. „Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen“, heißt es im Bericht. Danach soll die Altersgrenze parallel zur Regelaltersgrenze weiter steigen.
Dieser Punkt hat übrigens nichts mit der abschlagsfreien Rente nach 45 Berufsjahren zu tun, bekannt als „Rente mit 63“. Sie soll abgeschafft werden. Im Rentendeutsch heißt diese Option „abschlagsfreie vorgezogene Rente für besonders langjährig Versicherte“, die andere ist für „langjährig Versicherte“.
Kein Blockmodell mehr für Altersteilzeit
Bei der Altersteilzeit empfiehlt die Kommission Änderungen, um Menschen länger im Job zu halten: Die Altersgrenze soll von 55 auf 58 Jahre angehoben und das Blockmodell abgeschafft werden. Das sieht bisher vor: Man arbeitet in der ersten Hälfte der Altersteilzeit voll, bekommt aber nur einen Teil des Gehalts. In der zweiten Hälfte läuft es in gleicher Höhe weiter, ohne dass man arbeiten muss. Das soll es nicht mehr geben. Zudem sollen Langzeitarbeitslose nicht mehr verpflichtet werden, mit Abschlägen in Rente zu gehen.
Keine Beiträge auf andere Einkünfte
Grundsätzlich soll es nach Empfehlung der Kommission beim einheitlichen Beitragssatz auf Löhne und Gehälter bleiben. Andere Einkunftsarten wie Kapitalerträge oder Mieteinnahmen sollen nicht für Beiträge herangezogen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze soll auch weiter jährlich gemäß der Lohnentwicklung angepasst werden. Bis zu der Grenze werden auf das Gehalt Rentenbeiträge fällig. Eine Erhöhung ist nicht vorgesehen.

Schon seit dem Wochenende werden andere zentrale Punkte diskutiert:
Die Kapitalrente
Das Rentenniveau soll durch eine neue Kapitalrente langfristig gesichert werden. Gemeint ist, dass ein Teil der Rentenbeiträge am Aktienmarkt angelegt wird. Konkret geht es um zwei Prozent vom Bruttolohn, aufwachsend von anfangs 0,5 Prozent. Davon soll je die Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern kommen. Vorbild ist Schweden.











