Analyse zum Heizungsgesetz
Studie: Reiche-Plan kann das Gasnetz nicht retten
06.07.2026 – 06:00 UhrLesedauer: 3 Min.

Die im Gebäudemodernisierungsgesetz vorgesehene „Bio-Treppe“ wird die deutschen Gasnetze nicht vor der Stilllegung bewahren. Das zeigen neue Berechnungen.
Die Zusammenfassung der Kurzstudie fällt eindeutig aus: „Aktuelle Preisprognosen für Strom und Biomethan zeigen, dass bis spätestens 2045 ein Betrieb von Gasheizungen und Gasnetzen mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden ist“, schreibt das Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung IFAM. „Eine hohe Auslastung der Gasnetze in Wohngebieten und damit deren Aufrechterhaltung ist sehr unwahrscheinlich.“
Die Kurzstudie, die t-online exklusiv vorliegt, untersucht die zu erwartende Entwicklung bei Gasheizungen in Deutschland durch die neuen Möglichkeiten im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Mit dem neuen Gesetz dürfen Eigentümer wieder neue Öl- und Gasheizungen einbauen, solange sie ab 2029 eine steigende Menge an grünen Brennstoffen beimischen. Bei Gasheizungen dürfte das in der Regel Biomethan sein, da Wasserstoff kaum verfügbar und daher kostspielig ist. Biomethan wird aus biologischen Abfallprodukten, etwa aus der Landwirtschaft, gewonnen.

Bio-Treppe und Grüngasquote
Die Bundesregierung will den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiterhin erlauben. Wer aber ab Inkrafttreten des Gesetzes eine neue, fossil betriebene Heizung installiert, muss einen Vertrag für die sogenannte „Bio-Treppe“ abschließen. Dieser soll sicherstellen, dass der Eigentümer einen steigenden Anteil an grünen Gasen oder Heizölen beimischt. Den Vertrag schließt der Eigentümer mit einem Öl- oder Gasversorger ab, geprüft wird er vom Schornsteinfeger. Ab 2029 soll der Beimischungsanteil zehn Prozent betragen, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 dann 60 Prozent. Mehr Details zur Bio-Treppe gibt es hier.
Überdies soll eine Grüngasquote eingeführt werden, die für Bestandsheizungen relevant wird. Diese soll garantieren, dass Energieversorger schrittweise ins bestehende Netz mehr grünes Gas einspeisen. Hierzu sind aber noch keine Details bekannt.
Gasheizung mit Biomethan kann bis zu 4.600 Euro im Jahr kosten
Doch laut der IFAM-Analyse, die vom Umweltinstitut München in Auftrag gegeben wurde, dürfte Biomethan noch bis 2045 deutlich teurer sein als etwa Strom, der zum Betrieb einer Wärmepumpe benötigt wird. Das zeigen mehrere Prognosen, wobei die Streuung groß ist: Das Preisminimum liegt bei 7,6 Cent pro Kilowattstunde (kWh), das Maximum bei 23 Cent/kWh. Für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh im Jahr würden Kosten zwischen 1.520 Euro und 4.600 Euro anfallen. Im Median aller Prognosen hat das IFAM einen Wert von 12,8 Cent/kWh berechnet, das wären also 2.560 Euro im Jahr.
Das werden die meisten Gasheizungsnutzer den Forschern zufolge nicht zahlen wollen, insbesondere weil die Betriebskosten für eine Wärmepumpe deutlich niedriger sind – auch dann, wenn diese ineffizient betrieben wird. Im Jahr 2045 dürfte ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh mehr als 1.000 Euro jährlich sparen, wenn er statt einer Biomethanheizung die Wärmepumpe wählt.
Die Folge: Gasnetze werden schrittweise stillgelegt
Aus diesem Grund dürfte der Gasverbrauch nach Ansicht der Fraunhofer-Forscher bis 2045 spürbar sinken – bis es für den Netzbetreiber nicht mehr wirtschaftlich sein wird, das Netz zu erhalten. Offen sei nur noch, wann die Betreiber zu dieser Erkenntnis kommen. Wird die Ankündigung der Stilllegung zu spät gemacht, dann steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Netzbetreiber noch einmal Geld in sein Gasnetz stecken muss. Aus Sicht der Forscher sollte dies vermieden werden.
Studienautor Martin Palovic erklärt, dass Gasnetzbetreiber ihre Kosten bei sinkender Kundenzahl nicht mehr auf genügend Schultern umlegen könnten, weil es schlicht zu teuer werden würde. „Die Kombination aus teurem Biogas und immer höheren Netzgebühren wird für die meisten Menschen nicht bezahlbar sein. Die Bio-Treppe und Grüngasquote führen deshalb ins Nichts.“ Daher sollten Kommunen jetzt nicht zögern und die Stilllegung schon jetzt vorbereiten, um langfristig Kosten zu sparen.












