Kommission macht Vorschläge
Dieses beliebte Arbeitsmodell soll ganz weg
Aktualisiert am 23.06.2026 – 11:16 UhrLesedauer: 3 Min.

Die Rentenkommission empfiehlt eine grundlegende Veränderung bei der Altersteilzeit. Das besonders beliebte Blockmodell soll am besten ganz weg.
Ursprünglich sollte die Altersteilzeit dazu dienen, dass ältere Arbeitnehmer schrittweise vom Erwerbsleben in den Ruhestand wechseln und so den „Ruhestandsschock“, den viele Rentner zu Beginn erleben, vermeiden. Zudem sollte es Arbeitsplätze für Berufseinsteiger und Auszubildende frei machen.
Doch aus heutiger Sicht ist die Altersteilzeit nicht mehr zeitgemäß – weshalb die Rentenkommission der Bundesregierung eine grundlegende Reform empfiehlt. In ihren Empfehlungen, die sie am Dienstag offiziell an die Bundesregierung übergeben hat, fordern die Experten die Abschaffung des Blockmodells in der Altersteilzeit und eine Anhebung des Alters, ab dem man davon profitieren kann. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte an, die Vorschläge der Rentenkommission zu übernehmen. Aus Kreisen der Bundesregierung heißt es auch, dass die Altersteilzeit im Blockmodell nicht mehr möglich sein wird.
Altersteilzeit: Blockmodell ist die beliebteste Variante
Bei der Altersteilzeit können Beschäftigte zwischen zwei Modellen wählen: dem Blockmodell und dem Gleichverteilungsmodell. Bei letzterem halbieren die Betroffenen ihre Arbeitszeit, bis sie in den Ruhestand gehen. Die Betroffenen erhalten dann weniger Gehalt. Der Arbeitgeber stockt das Gehalt aber etwas auf, sodass es mehr Geld gibt als bei einer regulären Teilzeit. Auf den Aufstockungsbetrag werden keine Sozialbeiträge fällig.
Beim Blockmodell arbeitet der Beschäftigte in der ersten Hälfte der Altersteilzeit in Vollzeit weiter und ist in der zweiten Hälfte von der Arbeit freigestellt. Auch in diesem Modell bezahlt der Arbeitgeber ein aufgestocktes Teilzeitgehalt in der gesamten Altersteilzeitphase. Das Entgelt, das der Beschäftigte verdient hat, zahlt der Arbeitgeber zu 50 Prozent in der Arbeits- und zu 50 Prozent in der Freistellungsphase aus. Während der Erwerbsphase verdienen die Beschäftigten also weniger Gehalt – das ihnen dann aber in der Freistellungsphase zur Verfügung steht. Nach Ende dieser Phase wechseln die Betroffenen in die reguläre Rente.
Arbeitnehmer können ab dem 55. Lebensjahr in Altersteilzeit gehen, es besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Bis Ende 2009 wurde es auch noch von der Bundesagentur für Arbeit gefördert.
Das Blockmodell ist das weitaus beliebtere Modell – einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Jahr 2009 zufolge wählten 88 Prozent der Beschäftigten in Altersteilzeit das Blockmodell. Doch genau dieses soll nun nach dem Willen der Rentenkommission gänzlich abgeschafft werden: „Altersteilzeit im Blockmodell soll nicht mehr länger möglich sein“, heißt es in dem Papier der Kommission.
Regierung will Menschen länger in Arbeit halten
Hintergrund ist der Fachkräftemangel, der angesichts des demografischen Wandels immer mehr zur Herausforderung wird. Die Bundesregierung will deshalb möglichst viele Menschen zur längeren Arbeit motivieren. Dazu hat sie auch schon die Aktivrente auf den Weg gebracht, die es Senioren ermöglicht, auch nach dem Renteneintrittsalter weiterzuarbeiten und 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuzuverdienen.












