Achtung, weitreichende Folgen
Flensburg-Punkte drohen schon ab 14 Jahren
Aktualisiert am 26.12.2024 – 13:56 UhrLesedauer: 2 Min.
Viele Jugendliche riskieren schon frühzeitig Punkte in Flensburg. Bereits ab 14 Jahren können Verstöße weitreichende Folgen für den künftigen Führerschein haben.
Viele Jugendliche glauben, dass Punkte in Flensburg nur Autofahrer betreffen. Ein Irrtum, der teuer werden kann. Denn schon ab 14 Jahren drohen Einträge im Fahreignungsregister – und das auch ohne Führerschein.
Jeder Verkehrsteilnehmer riskiert bei groben Verstößen Punkte. Egal, ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto. Experten warnen: Es kann jeden treffen.
Punkte gibt es für Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße über 60 Euro – wenn sie die Verkehrssicherheit gefährden. Wer etwa bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert – zu Fuß oder mit dem Fahrrad – riskiert einen Punkt. Gleiches gilt für Radfahrer, die eine rote Ampel ignorieren oder mit mehr als 1,6 Promille unterwegs sind.
Wer dagegen das Sonntagsfahrverbot missachtet oder ohne eine Plakette in eine städtische Umweltzone fährt, kommt um Punkte herum – egal, wie viel er zahlen muss. Auch für Straftaten gibt es Einträge im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Dazu zählen Unfallflucht, Nötigung, Kennzeichenmissbrauch oder betrunken zu fahren.
Für Jugendliche wiegen Punkte besonders schwer. Bereits ab 14 Jahren können Punkte vergeben werden, denn dann beginnt die Strafmündigkeit. Bei der Führerscheinprüfung können diese Einträge zum Problem werden. Je nach Punktestand wird der Antrag auf Fahrerlaubnis erschwert oder sogar blockiert.
Spürbar sind sie nicht erst beim Entzug der Fahrerlaubnis. Wer vier oder fünf Punkte hat, erhält von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich eine gebührenpflichtige Ermahnung. Bei sechs bis sieben Punkten erfolgt eine Verwarnung, ebenfalls gegen Gebühr.
Bei acht Punkten ist die Fahrerlaubnis weg. Danach muss man zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und darf für mindestens sechs Monate kein Auto fahren. Gut zu wissen: Wie der ADAC erklärt, darf man nur auf acht Punkte gestuft werden, sofern es vorher Ermahnung und Verwarnung gab.