Urteil nach tödlichem Unfall in Stuttgart
„Hätte nicht fahren dürfen“
20.05.2026 – 22:19 UhrLesedauer: 4 Min.
Mit seinem Geländewagen fährt ein Mann mitten in Stuttgart in eine Menschengruppe. Im Prozess zeigt er Reue: Er hätte an dem Tag nie in ein Auto steigen dürfen. Welche Strafe bekommt er dafür?
Es sind chaotische Szenen, die sich an einem lauen Frühlingsabend Anfang Mai 2025 an der Stadtbahnhaltestelle Olgaeck in Stuttgart abspielen. Polizeibeamte berichten von Verletzten, die vor Schmerzen schreien, von weinenden Kindern. Eine 46 Jahre alte Frau ist so schwer verletzt, dass sie noch vor Ort reanimiert wird und später im Krankenhaus stirbt.
Kurz zuvor war an der belebten Haltestelle in der Stuttgarter Innenstadt ein Auto von der Straße abgekommen und in eine Menschengruppe gefahren. Recht schnell ist klar: Es handelt sich um einen Unfall, nicht um einen Anschlag.
Gut ein Jahr später hat das Amtsgericht Stuttgart den 43 Jahre alten Fahrer wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in acht Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hält sich der 43-Jährige in den nächsten drei Jahren an die Auflagen des Gerichts, muss er also nicht ins Gefängnis. Dazu zählt die Zahlung von 400.000 Euro an die Opfer und die Hinterbliebenen. Zudem muss der Mann regelmäßig nachweisen, dass er keine Drogen mehr nimmt. Das Gericht sei überzeugt, dass der Einfluss von Kokain und Schlafmitteln die Ursache für den Fahrfehler des Mannes gewesen sei, so die Richterin bei der Begründung des Urteils.
46-Jährige stirbt, acht weitere Menschen werden verletzt
Der Mann war Anfang Mai im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Olgaeck nahe der Stuttgarter Innenstadt mit seinem Geländewagen von der Fahrbahn abgekommen und in den Fußgängerbereich vor der Haltestelle gefahren. Eine 46 Jahre alte Frau kam ums Leben, acht weitere Fußgänger wurden teils schwer verletzt.
An den konkreten Ablauf des Unfalls konnte sich der Mann eigenen Angaben zufolge nicht mehr erinnern. „Das Gehirn hat diese Sekunden gelöscht.“ Seine Erinnerung setze erst wieder an dem Moment ein, nachdem er die Fußgänger erfasst habe.
Was im Prozess klar wird: Erst eine Art Kurzschlussreaktion des Fahrers hat wohl zum Tod der Frau geführt. Diese habe, als das Fahrzeug an der Treppe zur Haltestelle zum Stehen kam, hinter dem Vorderrad des Geländewagens gelegen, berichtete der Polizeibeamte, der den Unfall bearbeitet hat. Dann legte der Angeklagte den Rückwärtsgang ein und überrollte die 46-Jährige. Eine Obduktion habe später gezeigt, dass die Rückfahrbewegung die tödlichen Verletzungen verursacht habe, so der Beamte.
Angeklagter spricht von Panik nach Unfall
Der Angeklagte erklärt sein Verhalten mit Panik. Er sei mit seinem Auto auf einem Fußgängerweg gelandet und habe das Gefühl gehabt, er müsse unbedingt zurücksetzen, damit er wieder auf die Straße zurückkomme. Hätte er gewusst, dass sein Zurücksetzen den Tod der Frau bedeutet hätte, hätte er das niemals gemacht, sagte er. Im Rückblick wäre die einzig richtige Entscheidung gewesen, auszusteigen und zu schauen, wo die Verletzten sind. Das sei ihm nicht möglich gewesen, er sei in Panik geraten.











