
Extremismus
Prozess gegen mutmaßliche Neonazis beginnt in Dresden
Aktualisiert am 23.01.2026 – 16:27 UhrLesedauer: 3 Min.
Die Anklage wirft ihnen eine völkische und rassistische Ideologie und eine Verherrlichung des NS-Regimes vor. In Sachsen stehen acht mutmaßliche Neonazis wegen Terrorismusverdacht vor Gericht.
Die Rede ist von Umsturzfantasien, ethnischen Säuberungen und einer Verherrlichung der NS-Zeit: Acht junge Männer aus der rechten Szene stehen seit Freitag in Dresden wegen Terrorismus-Verdachts vor Gericht. Die Bundesanwaltschaft rechnet sie einer militanten Neonazi-Gruppe namens „Sächsische Separatisten“ zu und ist überzeugt, dass sie ein „hochverräterisches Unternehmen“ gegen die Bundesrepublik vorbereiteten. Sie seien Mitglieder einer terroristischen Vereinigung gewesen, deren Zweck und Tätigkeiten darauf gerichtet waren, Mord und Totschlag zu begehen.
Rückblick: Im November 2024 hatten Einsatzkräfte an mehreren Orten in Sachsen sowie in der deutsch-polnischen Grenzstadt Zgorzelec die acht Männer bei einer Razzia festgenommen. Durchsuchungen gab es auch in Österreich. Vier von ihnen sind auch wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Zu der Gruppierung sollen auch drei AfD-Mitglieder gehört haben. Der sächsische AfD-Landesverband hatte rasch jegliche Verbindung zu der betroffenen Gruppierung zurückgewiesen.
Die Bundesanwaltschaft geht davon, dass die Beschuldigten im Alter von 22 bis 26 Jahre sich selbst den Namen „Sächsische Separatisten“ gaben und die Organisation mit „SS“ abkürzten. Insgesamt habe die Gruppierung etwa 20 Leute umfasst. Sie hätten nicht selbst einen Umsturz initiieren wollen, sich aber mit Training etwa im Häuserkampf und mit der Beschaffung von militärischer Ausrüstung auf die Zeit danach vorbereitet. Nach Überzeugung der Bundesanwälte wollten sie mit Waffengewalt ein möglichst großes Gebiet erobern und dieses von missliebigen Menschen säubern.
Die Bundesanwälte attestieren den Angeklagten eine Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung genauso wie eine völkische und rassistische Ideologie und eine Verherrlichung des Nationalsozialismus. Tatsächlich hatte sich einer der Beschuldigten – eine 25-Jähriger aus Leipzig – vor einer Fahne ablichten lassen, die auf Englisch die Inschrift trug: „Hitler ist unser Prophet. Unsere Rasse ist Gott“ – so steht es in der Anklage, die Bundesanwalt Stefan Stolzhäuser eine halbe Stunde lang verlas.
Bis zur Verlesung der Anklageschrift vergingen am ersten Prozesstag mehrere Stunden. Denn zunächst hatte ein Verteidiger einen Antrag gestellt, die Öffentlichkeit für das gesamte Verfahren auszuschließen. Hintergrund ist der Umstand, dass die meisten Beschuldigten zum Tatzeitpunkt noch Jugendliche oder Heranwachsende waren. Das Gericht gab dem Antrag nicht statt. Die Vorsitzende Richterin Simone Herberger kündigte aber an, bei Bedarf über einen partiellen Ausschluss gesondert zu entscheiden.
Rechtsanwalt Martin Kohlmann – Chef der rechtsextremen Kleinpartei „Freie Sachsen“ und Verteidiger des mutmaßlichen Rädelsführers der „Separatisten“ – griff die Bundesanwälte direkt an und warf ihnen „Terrorismus gegen die Beschuldigten“ vor. Von denen sei zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr ausgegangen. Mit dem Verfahren soll nur eine „Propagandamaschine“ geölt werden. Kohlmann brachte es mit der Debatte um ein AfD-Verbot in Verbindung. Zugleich sprach er von einer öffentlichen Vorverurteilung und forderte eine sofortige Einstellung des Verfahrens.











